Bundesregierung verteidigt Steuerpolitik im Verkehrsektor

  • Luftverkehrsteuer statt Kerosinsteuer
  • Dieselsteuer keine „Subvention“
  • Untersuchungsergebnisse zu Steuersubventionen erst 2019

Die Bundesregierung weicht der Frage aus, warum grenzüberschreitende Eisenbahnfahrkarten nicht genauso wie Flugtickets von der Mehrwertsteuer befreit sind. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zu umweltschädlichen Subventionen heißt es, die Mehrwertsteuerbefreiung im internationalen Luftverkehr beruhe auf einem System der faktischen Gegenseitigkeit der EU-Mitgliedstaaten. Hintergrund sei, dass andernfalls Wettbewerbsnachteile für den Luftverkehrsstandort Deutschland zu befürchten seien. Warum – im Gegensatz zu anderen Staaten – ein Verzicht auf die Mehrwertsteuer für den inländischen Anteil internationaler Bahntickets nicht möglich ist, lässt sie offen.

Luftverkehrsteuer statt Kerosinsteuer

Für die Steuerbefreiung von Kerosin auf innerdeutschen Flüge nennt Bundesregierung keine Gründe, sondern verweist nur darauf, dass Deutschland sich für die entsprechende Optionsmöglichkeit in der EU-Energiesteuerrichtlinie entschieden habe. Im übrigen werde der Luftverkehr durch die Luftverkehrsteuer in die Mobilitätsbesteuerung einbezogen, „um Anreize für umweltgerechtes Verhalten zu setzen“. Eine Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes wird nicht beabsichtigt, auch keine Einbeziehung der Luftfracht: Grund sei der intensive internationale Wettbewerb. „Durch die Nichtbesteuerung können Wettbewerbsnachteile der in Deutschland tätigen Luftfrachtunternehmen vermieden werden.“

Dieselsteuer keine „Subvention“

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, sieht die Bundesregierung keine „Dieselsteuersubvention“. Der Steuersatz für Diesel sei nicht als Vergünstigung gegenüber der Steuer auf Benzin ausgestaltet. Zudem stehe ihm eine höhere Kraftfahrzeugsteuer gegenüber. Anders als das Umweltbundesamt, auf das sich die Grünen berufen, betrachtet die Bundesregierung nur Vergünstigungen für private Unternehmen und Wirtschaftszweige als „Subvention“.

Analog sieht die Regierung in der 1-Prozent-Pauschalbesteuerung für Dienstwagen keine Subvention. „Die gesetzlich vorgegebene Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs mit dem Listenpreis ist aus Sicht der Bundesregierung unter Berücksichtigung ihres Ziels, den Nutzungsvorteil zutreffend und typisierend zu bewerten, angemessen.“ Dadurch, dass die Bereitstellung eines Dienstwagens in gleichem Maße dem Gewinn des Arbeitgebers zugerechnet wird, steige auch dessen Steuerbelastung.

Untersuchungsergebnisse zu Steuersubventionen erst 2019

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, soll der nächsten Subventionsbericht – der voraussichtlich 2019 erscheint – auch die Ergebnisse der Untersuchung von diversen Steuersubventionen enthalten. Aus dem Verkehrsbereich gehören dazu zum Beispiel Binnenschiffsdiesel und Stromsteuerermäßigung für elektrische Bahnen und Busse sowie Landstrom (siehe auch hier). (roe)

Externer Link: Antwort auf Kleine Anfrage der Grünen zu umweltschädlichen Subventionen