Hessen will mehr Tempolimits zum Lärmschutz ermöglichen

  • Motorradlärm besser berücksichtigen

Hessen fordert, das Anordnen von Tempolimits zum Lärmschutz zu erleichtern. Das Land will die Verkehrsministerkonferenz Ende dieser Woche den Bund auffordern lassen, die „Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm“ (Lärmschutz-Richtlinien-StV) so anzupassen, dass an Bestandsstraßen Tempolimits in Gebieten mit Wohnbebauung schon ab 67 db(A) tagsüber und 57 db(A) nachts angeordnet werden können. Das geht aus dem Antrag hervor, der dem Verkehrsbrief vorliegt.

Bisher liegt die sogenannte Zumutbarkeitsschwelle tagsüber bei 70 db(A) für reine Wohngebiete und sogar 72 db(A) für Dörfer und Mischgebiete bzw. nachts bei 60/62 db(A). Nur bei Werten darüber ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, mit Tempolimit einzuschreiten. Zwischen dem Auslösewerten für die Lärmsanierung – die bei Bundesfernstraßen zum Beispiel 67/57 db(A) beträgt – und der Zumutbarkeitsschwelle ist die Straßenverkehrsbehörde in der Frage vonTempolimits nur zu einer Abwägung zwischen den Interessen der Anwohner und des Straßenverkehrs verpflichtet. „Es bleibt unverständlich, wie der Bund einerseits ab einem bestimmten Pegelwert die (teure und langwierige) Lärmsanierung in Aussicht stellt, die (in aller Regel kostengünstige und kurzfristig umsetzbare) Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aber nicht zulassen möchte“, kritisiert Hessen. Das Land fordert daher, die Zumutbarkeitsschwelle der Lärmschutz-Richtlinien-StV an die Auslösewerte für die Lärmsanierung anzugleichen. Bisher sperrt sich die Bundesregierung dagegen, aus Lärmschutzgründen mehr Tempolimits zu ermöglichen.

Motorradlärm besser berücksichtigen

Hessen will außerdem dem Bund erneut ermahnen lassen, endlich die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90) zu überarbeiten. Die aus dem Jahr 1990 stammende Richtlinie ist bis heute Grundlage für die Lärmberechnung und nach Auffassung der Länder nicht mehr zeitgemäß. Eingearbeitet werden sollte nach Ansicht Hessens auch eine Regelung, die die spezielle Lärmbelastung durch Motorräder („Einzelschallereignisse“) und deren Lästigkeit besser berücksichtigt.

Hessen beruft sich bei seinen Forderungen auf die NORAH-Studie von 2015. Sie hatte klare Zusammenhänge zwischen Herzinfarkt, Schlaganfall und anderen Erkrankungen einerseits und Verkehrslärm andererseits herausgearbeitet.

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