Rückenwind für Planungsbeschleunigung

Die Mehrheit der Verkehrsminister der Länder geht beim Thema Planungsbeschleunigung auf Konfliktkurs zu Grünen und Umweltverbänden. Die Verkehrsministerkonferenz forderte am Freitag in einem formalen Beschluss den Bund auf, zusätzlich zu den zwölf Punkten in der „Strategie Planungsbeschleunigung“ weitere Anregungen aus dem umfassenderen Abschlussbericht aufzugreifen und zu prüfen.

Genannt werden unter anderem:

  • Festlegung eines Stichtags für die im jeweiligen Planfeststellungsverfahren maßgebliche Rechtslage – zum Beispiel auf das Ende des Anhörungsverfahrens. In der jüngsten Vergangenheit mussten zum Beispiel wegen nachträglicher Rechtsänderungen Fachbeiträge zur Wasserrahmenrichtlinie nachgeliefert werden;
  • Eine bundeseinheitliche Verordnung zu Ausgleich- und Kompensationsmaßnahmen, um den Länder-Flickenteppich abzuschaffen;
  • Höhere Zumutbarkeitsschwellen für Baulärm. In der Vergangenheit war selbst in der „hellen“ Jahreszeit vielfach Nachtarbeit wegen des Lärmschutzes für Anlieger nicht möglich;
  • Engere Einbindung des BMVI in die Gestaltung internationaler Verträge von verkehrs- und planungsrechtlicher Relevanz;
  • Einbindung des BMVI in die Umwelt-Rechtssetzung, auch auf europäischer und internationaler Ebene;
  • Restriktivere Ausgestaltung der Vorschriften für die aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln;
  • Abschaffung des Ermessensspielraums für Verwaltungsrichter bei verspätet vorgebrachten Vorträgen (VwGO §87b Abs. 3);
  • Ansiedlung der Zuständigkeit für Landesstraßen bei den Oberverwaltungsgerichten („normales“ Verwaltungsgericht als erste Instanz fiele damit weg);
  • Bessere personelle Ausstattung der Gerichte auch mit Naturwissenschaftlern.

Innen- und Umweltministerkonferenz sollen über den Beschluss informiert werden. (roe)

 

Externe Links:

Abschlussbericht des Innovationsforums Planungsbeschleunigung

Strategie Planungsbeschleunigung