Das Bundesfinanzministerium stellt einen Teil der steuerlichen Begünstigungen für den Verkehrssektor auf den Prüfstand. Das geht aus dem am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten neuen Subventionsbericht der Bundesregierung hervor. Danach hat das Ministerium das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo) und andere Institute Ende März beauftragt, in einem Gutachten insgesamt 32 Steuervergünstigungen auf Wirkung und Sinnhaftigkeit überprüfen lassen.
Eisenbahn/ÖPNV:
- Energiesteuer-Ermäßigung für Diesel, Benzin und Gas beim Einsatz in Bussen oder Eisenbahnen im ÖPNV (Steuermindereinnahmen 2017: 72 Mio. EUR)
- Stromsteuer-Ermäßigung für elektrische Bahnen und O-Busse; die erst im Juni verabschiedete Stromsteuer-Ermäßigung auf Ladestrom für Batteriebusse wird zwar nicht erwähnt, dürfte aber auch Prüfungsgegenstand sein (140 Mio. EUR)
Güterkraftverkehr:
- Absenkung der Kfz-Steuer für Lkw auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß (45 Mio EUR)
- Kfz-Steuer-Befreiung von Lkw-Anhängern, falls für das Zugfahrzeug Anhängerzuschlag gezahlt wird (45 Mio. EUR)
- Beschränkung und Senkung des Anhängerzuschlags (zusammen 115 Mio. EUR)
- Kfz-Steuer-Befreiung für Zugmaschinen und Anhänger, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden (260 Mio. EUR)
- Energiesteuerermäßigung für Agrardiesel (450 Mio. EUR)
Schifffahrt/Häfen:
- Energiesteuer-Befreiung für Treibstoffe, die in der gewerblichen Binnenschifffahrt verwendet werden (180 Mio. EUR)
- Steuervergünstigung für Veräußerungsgewinne, die beim Verkauf eines Binnenschiffes gegenüber dem Buchwert aufgedeckt werden und für den Kauf eines neu oder gebraucht angeschafftes Binnenschiff genutzt werden (§6b EStG, Steuermindereinnahmen nicht trennscharf ausgewiesen)
- Energiesteuer-Ermäßigung für Kraftstoffe, die in Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen für den Güterumschlag in den Seehäfen eingesetzt werden
- Stromsteuer-Ermäßigung für die Landstromversorgung von Binnen- und Seeschiffen (3 Mio. EUR)
- Unabhängig von der Evaluation der Steuervergünstigungen kündigt das BMF ferner an, im Jahr 2018 die Motorenförderung in der Binnenschifffahrt durch externe Prüfer untersuchen zu lassen
Die Evaluation läuft noch bis zum 31. Juli 2018, also insgesamt 16 Monate. Außer dem FiFo Köln sind das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung Mannheim (ZEW), das Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München (ifo) und das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) beteiligt.
Die in den letzten Monaten häufig angegriffene „Dieselsubvention“ – also der geringere Energiesteuersatz auf Diesel im Vergleich zu Benzin – gilt in der Logik des Subventionsberichts übrigens nicht als „Subvention“ und ist deshalb dort nicht einmal erwähnt. (roe)
Externer Link: 26. Subventionsbericht (speziell Kasten 5 und Anlage 8)