- Begünstigung für Gasantrieb und Elektrobusse
- Neue Aufgabe für die BASt
- Fahrzeugschein bekommt ein Rubbelfeld
- UVP-Gesetzesnovelle
- Feinschliff am Fahrlehrrecht
Der Bundesrat hat am Freitag mehreren Gesetzes- und Verordnungsvorhaben ohne Debatte abschließend zugestimmt.
Gebilligt wurden unter anderem:
- Die Novelle des Strom- und Energiesteuergesetzes. Kern ist die verlängerte Steuerbefreiung für LPG/Autogas und Erdgas als Kfz-Kraftstoff, auch in Bussen. Außerdem wird die Stromsteuer für elektrische Busse auf den gleichen Satz wie für elektrische Bahnen abgesenkt (siehe hier).
- Die Bundesanstalt für Straßenwesen wird im Zuge eines Novelle des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG) mit der Aufgabe betraut, digitale Daten des Straßenverkehrs – zum Beispiel für Verkehrsleitanlagen oder Lkw-Parkplätze – auf Kompatibilität mit den EU-Datenspezifikationen zu prüfen (siehe hier).
- Die Novelle des Kfz-Zulassungsrechts, mit der ein „Rubbelfeld“ auf der Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugschein“) eingeführt wird, um die Online-Abmeldung zu ermöglichen. Außerdem werden die Rechtsgrundlage für die Registrierung von WLTP-Verbrauchsdaten geschaffen und Unklarheiten bei E-, H- und Saisonkennzeichen beseitigt (siehe hier).
- Die Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Den Wünschen des Bundesrats aus dem ersten Durchgang war der Bundestag weitgehend gefolgt (siehe hier).
Mit kleineren Änderungen hat die Länderkammer außerdem der neu gefassten Verordnung zum Fahrschulrecht zugestimmt (siehe auch hier). Sie tritt nun frühestens zum 1. Januar 2018 in Kraft – so wie das Grunde liegende Gesetz. (roe)
Externer Link: Maßgabebeschluss des Bundesrates zur Fahrlehrrecht-Verordnung