Wie der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger und Allianz pro Schiene-Geschäftsführer Dirk Flege am Montag in Berlin vor Journalisten erklärten, müssten die vorgeschlagenen Projekte nicht nur auf Varianten (innerhalb desselben Verkehrsträgers), sondern auch auf verkehrsträgerübergreifende Alternativen geprüft werden. Das verlange das europäische Recht, sagte Weiger. Er verwies auf eine Beschwerde des BUND bei der EU-Kommission (siehe externer Link).
„Bund legt zweierlei Maß bei Fernverkehrsrelevanz an“
Flege nannte als Beispiel die Karniner Eisenbahnbrücke zwischen dem Festland und der Insel Usedom. Der Wiederaufbau der 1945 zerstörten Brücke sei aufgrund angeblich mangelnder Fernverkehrsrelevanz nicht einmal für den BVWP geprüft worden. Dabei würde sich damit die Reisezeit zwischen Berlin und Usedom von vier auf zwei Stunden halbieren. Hingegen sei der Ausbau der B111 nach Usedom unter ausdrücklichen Hinweis auf die Relevanz für den Tourismus in den BVWP aufgenommen worden.
Den Vorschlag von Bundesfinanzminister Alexander Dobrindt, Investitionen in regionale Schienenprojekte aus Regionalisierungsmitteln zu finanzieren, lehnte er ab. Diese Geld sei für das Bestellen von SPNV-Verkehren bestimmt und werde dafür auch dringend benötigt.
Flege widerspricht SPD bei „potenziellem Bedarf“ im alten BVWP
Flege bemängelte weiter, dass ein beträchtlicher Teil der Schienenprojekte noch nicht bewertet ist ist und als „potenzieller Bedarf“ in der Schwebe hängt. Bei der Straße gebe es dass nicht. Er kritisierte, das Ministerium habe zum Beispiel erst im April 2016 das Gutachten in Auftrag gegeben, in dem das 740m-Netz für Güterzüge bewertet werden soll. Flege forderte, die Behandlung der Ausbaugesetze im Bundestag zu stoppen, bis alle Projekte bewertet sind.
Auch Nachfrage des Verkehrsbriefs wies Flege die Darstellung der SPD-Verkehrsexperten Kirsten Lühmann und Gustav Herzog zurück, es habe auch schon im BVWP 2003 nicht abschließend bewertete Schienenprojekte gegeben. „Das stimmt nicht“, sagte er ohne nähere Erläuterung. Von dem damit konfrontierten SPD-Berichterstatter Gustav Herzog gab es bis Montagabend keine Reaktion.
In der Anlage zum Bundesschienenwegeausbaugesetz von 2003/2004 heißt es allerdings zum Projekt Nr. 28 (Ausbau von Knoten – 2. Stufe) in einer Fußnote „Vorbehaltlich des Nachweises der Wirtschaftlichkeit“ und zum Projekt Nr. 29 (Kombinierter Verkehr/Rangierbahnhöfe – 2. Stufe) „Aufnahme vorbehaltlich einer Gesamtoptimierung der Planungen“. (roe)
Externer Link: Beschwerde des BUND bei der EU-Kommission