- Länder: Darf kein Präjudiz für Bundesautobahngesellschaft sein
- „Personeller Mehraufwand“ hat sich offenbar nicht erhärtet
Die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft (VIFG) kann ab 2016 alle Finanzströme zwischen dem Bund und den Straßenbauverwaltungen der Länder steuern und verwalten. Der Bundesrat billigte am Freitag in seiner letzten Sitzung dieses Jahres die Novelle des VIFG-Gesetzes. Weiterlesen