Wirtschaft skeptisch zu Novelle des Luftverkehrsgesetzes

BDL: Spielraum der Lotsen würde durch Verbotszonen eingeschränkt – Flugsicherung: Luftraumkapazität bei Planfeststellung  berücksichtigen – ADV: UVP hat bei Flugroutenfestlegung nichts verloren.

Die Wirtschaft hat die Gesetzentwurf für eine Novelle des Luftverkehrsgesetzes in einer Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses in der vergangenen Woche deutlich kritisiert.

Die beabsichtigten Änderungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) drohten, den Flugverkehr unnötig zu erschweren, weil sie weit über das hinausgingen, was die EU und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes verlangten.

BDL: Spielraum der Lotsen würde durch Verbotszonen eingeschränkt

Nach Einschätzung des Luftfahrt-Dachverbandes BDL würde die Änderung bedeuten, dass in der Planfeststellung absolute Flugverbotszonen bestimmt werden können. Bei Notlandungen, Unwettern oder Ausfall von Navigationstechnik wäre es dann den Fluglotsen nicht mehr erlaubt, Flugzeuge über diese Gebiete zu führen. Der BDL befürchtet, dass es schon bei Unwettern zu massiven Kapazitätsschränkungen kommen könnte. Nikolaus Herrmann, Direktor des Bundesamtes für Flugsicherung (BAF), empfiehlt daher, das absolute Verbot durch ein „grundsätzlich“ zu entschärfen.

Der Flughafenverband ADV bemängelt neben schwammigen Formulierungen und unklaren Rechtsbegriffen, dass die Planfeststellungsbehörde – also eine Landesbehörde – mit den Verbotszonen zukünftig die Flugverfahren („Flugrouten“) gängeln könnte. Flugverfahren fielen jedoch in die Zuständigkeit des BMVI.

Auch die Koalitionsfraktionen sehen die problematische Wirkung des Entwurfes für die Flughafenkapazität und arbeiten daran, den strittigen Passus zu lockern, ohne ihn allerdings völlig in Frage zu stellen.

BAF-Direktor Herrmann schlägt im Lichte der neuen Entwicklungen darüber hinaus vor, dass der Vorhabensträger im Planfeststellungsverfahren zwingend ein Gutachten zur Luftraumkapazität einholen lässt. Bisher sei bei den Kapazitätsprognosen nur die Abfertigungskapazität am Boden in den Blick genommen worden.

ADV: UVP hat bei Flugroutenfestlegung nichts verloren

Die Forderung der Linken, jedesmal bei der Festlegung von Flugverfahren eine UVP vorzunehmen, lehnt der ADV ab. Ziel der Novelle sei es gerade, Klarheit für die Flugverfahren schon in der Planfeststellung herzustellen. Die Linke hatte ihre Forderung damit begründet, dass es in Deutschland kaum noch Planfeststellungsverfahren zu Flughäfen geben werde und damit die Neuregelung aus Anwohnersicht zahnlos sein werden.

Anlass für die Novellierung war der Rechtsstreit um die Flugrouten für den BER, die bei der Planfeststellung nicht festgelegt worden waren, sondern erst später durch das Bundesamt für Flugsicherung. Dadurch waren viele Anwohner, die sich vorher vor Fluglärm sicher gewähnt hatten, unangenehm überrascht worden.

Weitere Inhalte der Luftverkehrsgesetz-Novelle sind Vorkehrungen gegen Wiederholung des German-Wings-Unglückes und eine rechtliche Klarstellung für Hubschrauber-Landeplätze an Krankenhäusern. (roe)

Binnenschiffer müssen sich höher versichern

Prämienentwicklung noch unklar – Deutschland entscheidend für Inkrafttreten.

Die Haftungshöchstbeträge in der Binnenschifffahrt sollen angehoben werden. Das sieht ein Gesetzespaket der Bundesregierung zur Umsetzung des Straßburger Übereinkommens vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) vor. Es ist am Freitag vom Bundesrat im ersten Durchgang ohne Änderungswünsche an den Bundestag weitergereicht worden.

Prämienentwicklung noch unklar

Das 2012 unterzeichnete Übereinkommen ersetzt das CLNI 1988. Das Gesetzespaket besteht aus dem Ratifizierungsgesetz und der Anpassung des nationalen Rechts. Ob die Änderung zu höheren Haftpflicht-Versicherungsprämien führen wird, ist nach Angaben der Bundesregierung offen. „Belastbare Aussagen von Versicherern oder betroffenen Unternehmen sind nicht erhältlich“, heißt es. Mit einer spürbaren Erhöhung der Versicherungsprämien sei aber nicht zu rechnen, da sich die Prämien vor allem am Risiko orientierten, das bei Binnenschifffahrt unverändert als gering einzustufen sei.

Deutschland entscheidend für Inkrafttreten

Wann die neuen Regeln in Kraft treten, ist noch offen, da mindestens vier Staaten das Übereinkommen ratifizieren müssen. Bisher haben das nur Serbien und Luxemburg getan, die Niederlande sind auf dem Weg dahin. Voraussichtlich wird daher die Ratifizierung durch Deutschland maßgeblich sein. (roe)

Aufgefischt 29.2.2016

Zu einer möglichen Kaufprämie für Elektroautos gibt es widersprüchliche Aussagen aus den Ressorts, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Die Nordwestzeitung will vorab erfahren haben, welche Projekte in der Region Weser-Ems im neuen BVWP hohe Priorität enthalten: Unter anderem die A20 und die Vertiefung der Außenems, ferner die Schleuse Scharnebeck. In Sachsen hingegen wird laut „Morgenpost“ der Ausbau der Bahnstrecke Chemnitz-Leipzig auf Eis gelegt.

Auch der zweite Feinstaubalarm in Stuttgart am vergangenen Wochenende hat sich auf das Fahrverhalten der Bürger nicht nennenswert ausgewirkt, berichtet die Südwestpresse. (roe)

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Fernstraßengesellschaft unter Privatisierungsverdacht

  • Bsirske befürchtet Salamitaktik
  • Formale Staatsgarantie soll Renditejäger abschrecken
  • Verdi für evolutionäre Entwicklung
  • Machnig: Selbst BMF will keine Privatisierung mehr
  • Rolle Privater spaltet auch Bundestagsfraktionen
  • Lühmann: Neuer BVWP wird Länderverwaltungen zeitweise überfordern

Die DGB-Gewerkschaften befürchten, dass eine Bundesfernstraßengesellschaft vor allem dazu dienen soll, dem Privatkapital einen roten Teppich auszurollen. Aus diesem Grund bringen sie aber auch dem Bodewig-Modell einer Finanzierungsgesellschaft Misstrauen entgegen. Weiterlesen

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