Binnenschiffer müssen sich künftig höher versichern

  • Prämienentwicklung noch unklar
  • Deutschland entscheidend für Inkrafttreten

Die Haftungshöchstbeträge in der Binnenschifffahrt sollen angehoben werden. Das sieht ein Gesetzespaket der Bundesregierung zur Umsetzung des Straßburger Übereinkommens vom 27. September 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) vor. Es ist am Freitag vom Bundesrat im ersten Durchgang ohne Änderungswünsche an den Bundestag weitergereicht worden.

Prämienentwicklung noch unklar

Das 2012 unterzeichnete Übereinkommen ersetzt das CLNI 1988. Das Gesetzespaket besteht aus dem Ratifizierungsgesetz und der Anpassung des nationalen Rechts. Ob die Änderung zu höheren Haftpflicht-Versicherungsprämien führen wird, ist nach Angaben der Bundesregierung offen. „Belastbare Aussagen von Versicherern oder betroffenen Unternehmen sind nicht erhältlich“, heißt es. Mit einer spürbaren Erhöhung der Versicherungsprämien sei aber nicht zu rechnen, da sich die Prämien vor allem am Risiko orientierten, das bei Binnenschifffahrt unverändert als gering einzustufen sei.

Deutschland entscheidend für Inkrafttreten

Wann die neuen Regeln in Kraft treten, ist noch offen, da mindestens vier Staaten das Übereinkommen ratifizieren müssen. Bisher haben das nur Serbien und Luxemburg getan, die Niederlande sind auf dem Weg dahin. Voraussichtlich wird daher die Ratifizierung durch Deutschland maßgeblich sein. (roe)

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