- Selbstverpflichtung für GVFG-Mittel
- Kompromiss bei A20 und Fehmarnbelttunnel
- Mehr Geld für ÖPNV
Schleswig-Holstein will sich unter der Jamaika-Koalition offenbar möglichst schnell aus der Auftragsverwaltung für die Bundesfernstraßen zurückziehen. Das geht aus einer Vorabfassung des Koalitionsvertrages von CDU, FDP und Grünen hervor, der dem Verkehrsbrief vorliegt. Die schlussredigierte Endfassung soll am Freitag vorgestellt werden.
Danach wollen die Koalitionäre „schnellstmöglich“ – spätestens bis Ende 2018 – prüfen, ob das Land auch die Bundesstraßen mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Bundesverwaltung übergeben soll. Ebenso wollen sie prüfen, die Autobahnen vorzeitig zum 1.1.2020 abzugeben. Widersprüchlich erscheint in diesem Lichte allerdings, dass geprüft werden soll, ob das Land die Zuständigkeit für die Planfeststellung behält, statt sie an das Fernstraßen-Bundesamt abzugeben.
Selbstverpflichtung für GVFG-Mittel
Auf jeden Fall sollen aber Stellen im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV), die durch Abgabe der Aufgaben an den Bund freiwerden, nicht wegfallen, sondern offenbar intern umgewidmet werden. Sie werden auch dringend benötigt, da der trotz grüner Regierungsbeteiligung ingesamt recht straßenfreundliche Koalitionsvertrag zusätzliche Investitionen in Kommunal- und Landesstraßen vorsieht.
So wird der GVFG-Anteil der Entflechtungsmittel mit der bisherigen Zweckbindung sinngemäß auch über 2019 hinaus fortgeschrieben und um 2 Prozent jährlich erhöht. 65 Prozent sollen in die Sanierung kommunaler Straßen fließen, nur 35 Prozent in den ÖPNV und den Radverkehr.
Erhöht werden auch die Investitionsmittel für die Landesstraßen, und zwar um 120 Mio. EUR für die gesamte Legislaturperiode. Das jährliche Budget soll damit auf 90 Mio. EUR steigen. Ziel ist, den Sanierungsstau binnen zehn Jahren abzubauen.
Kompromiss bei A20 und Fehmarnbelttunnel
Beim umstrittenen Weiterbau der A20 verzichten die Koalitionäre auf eine eigene Bewertung und verweisen auf die Verantwortung des Bundes. Es heißt aber auch: „Wenn Planungen für die Trasse rechtskräftig sind, werden sie umgesetzt. Wenn für einen Streckenabschnitt Baurecht vorliegt, wird dieser realisiert. Wir werden an der geplanten Trassenführung festhalten. Eine zügige Umsetzung liegt in der Verantwortung der Landesregierung.“ Das ist wohl als interne Mahnung an die Grünen (-Basis) zu verstehen, den Weiterbau nicht zu hintertreiben.
Auch beim Fehmarnbelttunnel verzichten die Koalitionspartner auf ein Bekenntnis und verweisen auf die Verantwortung des Bundes. Sie wollen aber prüfen, ob die alte Bahnstrecke durch die Bäderorte auch nach der Fertigstellung der neuen Umgehungsstrecke weiterbetrieben werden kann.
Wie schon die vorherige Landesregierung setzt sich die Jamaika-Koalition für einen Ersatzneubau der Rader Hochbrücke mit sechs Spuren ein, „soweit dadurch die Fertigstellung bis zum Jahr 2026 nicht gefährdet wird.“ Die Koalitionäre bekennen sich außerdem zum Ausbau der A21.
Mehr Geld für ÖPNV
Weitere wichtige Punkte des Koalitionsvertrages sind:
- Das Sondervermögen „MOIN.SH“ („MObilität und INnovation“) für Investitionen in den ÖPNV wird um 10 auf 30 Mio. EUR aufgestockt;
- Es soll ein Netz landeswichtiger ÖPNV-Linien geschaffen werden, auf dem Busse und Bahnen schneller und regelmäßiger verkehren;
- Es wird ein ÖPNV-Tarifverbund für Schleswig-Holstein, Hamburg und Nordniedersachsen angestrebt; Bisher überschneiden sich Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und Schleswig-Holstein-Tarif;
- Stillgelegte Bahnstrecken soll auf Reaktivierungspotenzial für den SPNV überprüft werden;
- Vom Bund wird gefordert, die Strecke Hamburg-Sylt durchgehend zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren.
Bevor der Koalitionsvertrag in Kraft tritt, müssen noch Sonderparteitage von CDU und FDP zustimmen. Bei den Grünen ist eine Online-Abstimmung der Parteibasis vorgesehen. (roe)