Das BMVI will kurz vor Ende der Legislaturperiode noch zwei Vertragsverletzungsverfahren der EU abräumen. Dazu hat das BMVI dem Bundesrat eine Novelle von Eisenbahnverordnungen zur Zustimmung zugeleitet.
Zum einen sollen die starren Fristen in der Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) für die sogenannten Hauptuntersuchungen (HU) von Eisenbahnfahrzeugen abgeschafft werden. Bisher sind sie im Regelfall nach sechs Jahren, spätestens aber nach acht Jahren fällig. Bei der oft mehrere Wochen in Anspruch nehmenden HU wird das Fahrzeug sehr weitgehend zerlegt und inspiziert, vergleichbar dem „D-Check“ in der Luftfahrt. Künftig soll es der für die Instandhaltung zuständigen Stelle selbst überlassen werden, den Zeitpunkt der Untersuchung eines Fahrzeugs selbst zu bestimmen – so, wie es das EU-Recht vorgibt. Dabei hat sie die Betriebsstundenzahl oder die Kilometerleistung zu berücksichtigen. Das ermöglicht eine flexiblere Instandhaltung.
Zum anderen sollen die Sprachanforderungen für Lokführer auf den Grenzbetriebs- und Transitstrecken gemäß den EU-Vorgaben flexibilisiert werden. Sie können danach von der Pflicht entbunden werden, die Sprache des „Gastlandes“ mindestens auf dem Niveau B1 zu beherrschen, wenn das jeweilige Eisenbahninfrastrukturunternehmen zustimmt und eine Verständigung untereinander trotzdem gesichert ist. Dafür wird die Triebfahrzeugführerscheinverordnung geändert. (roe)
Externer Link: 12. Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften