- Auch Autogas bleibt vorerst steuerbegünstigt
- EU-Mobilitätspaket
- Mehr Lärmschutz für Güterkorridor
- Nachtflug in Köln/Bonn unter Beschuss
- Abstufungsdiskussion I: Brandenburg
- Abstufungsdiskussion II: Rheinland-Pfalz
Autogas (LPG) soll noch bis 2022 steuerbegünstigt werden. Das hat laut SPD-Fraktion der Bundestags-Finanzausschuss für die Schlussabstimmung über die Novelle des Energiesteuergesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf der Regierung sah vor, die Begünstigung von LPG Ende 2018 auslaufen zu lassen (siehe auch hier)
Am heutigen Mittwoch will die EU-Kommission ihr Mobilitätskonzept vorstellen (früher als „Road Package“ bezeichnet). Erwartet wird unter anderem, dass sich die Kommission erneut für eine entfernungsbasierte Maut und gegen Vignettensysteme ausspricht, berichtet die Mittelbayerische Zeitung.
Am Donnerstag wird eine kommunale Delegation vom Niederrhein im BMVI ihre Forderungen für einen über das gesetzliche Maß hinausgehenden Lärm- und Erschütterungsschutz für die Betuwe-Linie (Oberhausen-Emmerich) abgeben, berichtet die Rheinische Post. Unterstützt werden sie von regionalen Bundestagsabgeordneten von SPD, CDU und Grünen.
Die Bürgerinitiative Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn fordert von der künftigen Landesregierung eine nächtliche „Kernruhezeit“, berichtet der Bonner General-Anzeiger. Der Flughafen ist allerdings im BMVI-Luftverkehrskonzept fest als 24-Stunden-Standort eingeplant.
Der Landesrechnungshof in Brandenburg fordert in einem Beratungsbericht für den Landtag, einen beträchtlichen Teil der weniger verkehrswichtigen Landesstraßen („Grünes Netz“) abzustufen und den Kommunen oder Kreisen zu übertragen. Damit könne das Land 17 Mio. EUR/Jahr sparen. Die betroffenen Straßen sind historisch bedingt als ehemalige DDR-Bezirksstraßen in die Hand des Landes gekommen. Die Kommunen lehnen den Vorstoß ab, weil es so oder so Steuergeld für die Instandhaltung fällig wird.
Abstufungsdiskussion auch in Rheinland-Pfalz: Dort überlegen laut Trierischem Volksfreund Gemeinden mit mehreren räumlich getrennten Ortsteilen, sich wieder zu trennen, damit die Straßen zwischen den Ortsteilen Kreisstraßen bleiben können und nicht zu Gemeindestraßen abgestuft werden müssen. Das fordert der Landesrechnungshof. Das Landesverkehrsministerium will deshalb das Straßengesetz ändern, um die Gemeinden finanziell nicht zu überfordern. (roe)