- Umweltrecht spielt zentrale Rolle
- Kontroverse Punkte nicht ausgespart
- BUND legt eigenes Konzept vor
Mit einer „Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung“ wollen BMVI und DB eine hochwertige Vorratsplanung für Neu- und Ausbauprojekte erleichtern. Das ist eine der wenigen Sofortmaßnahmen in der am Mittwoch in Berlin vorgestellten „Strategie Planungsbeschleunigung“. Die Vereinbarung, die noch im Juni dieses Jahres unterzeichnet werden soll, sieht vor, das der Bund die Grundlagen- und Entwurfsplanung ohne Rücksicht auf die auf 18 Prozent gedeckelte Planungskostenpauschale finanziert.
Ohne Gesetzesänderung umsetzbar ist auch der Vorschlag einer Datenbank, in der Kartierungsergebnisse und Artendaten aus früheren Projekten gesammelt werden sollen, um sie bei künftigen Projekten berücksichtigen zu können. Außerdem sollen in der Datenbank den Behörden umweltfachliche Informationen (Gutachten, Fachkonventionen, methodische Anleitungen) zuVerfügung gestellt werden.
Die „Strategie Planungsbeschleunigung“ fasst in zwölf kompakten Punkten die Ergebnisse des „Innovationsforums Planungsbeschleunigung“ zusammen. Begleitend wurde der 80 Seiten umfassende offizielle Abschlussbericht veröffentlicht, der die einzelnen Punkte vertieft darstellt und auch weitergehende Vorschläge enthält.
Auf die Frage, ob die Strategie auch mit dem Bundesumweltministerium abgestimmt oder sogar von ihm mitgetragen wird, wich Dobrindt aus. Die Länder und die anderen betroffenen Ressorts seien „informiert“ gewesen, sagte er.
Umweltrecht spielt zentrale Rolle
Wie Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt erläuterte, soll unter anderem mit Pilotprojekten bei der Deutschen Bahn erprobt werden, Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren zusammenzuführen, um so mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auskommen zu können.
Für Ersatzneubauten, bei denen wegen der UVP-Pflicht mit verbundener Pflicht zur öffentlichen Erörterung bisher keine Plangenehmigung statt der Planfeststellung in Frage kommt, will das BMVI eine Gesetzänderung initiieren, damit künftig eine „qualifizierte Plangenehmigung mit reduzierter Öffentlichkeitsbeteiligung“ ausreicht.
Kontroverse Punkte nicht ausgespart
Erwartungsgemäß auf Ablehnung von Grünen und Umweltverbänden stieß der Vorschlag, bei der EU für die Wiedereinführung der Präklusion zu werben. Die Präklusion – Fristbegrenzung für Einwendungen – war 2015 vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden.
„Das Verkehrsministerium plant nicht weniger als ein Rollback in die umwelt- und verkehrsplanerische Steinzeit“, sagte der BUND-Verkehrsexperte Werner Reh. „Straßenprojekte sollen künftig vor allem auf Kosten des Naturschutzes und unter eingeschränkter Beteiligung von Umweltverbänden schneller umgesetzt werden.“ Ähnlich äußerte sich der Grünen-Verkehrsexperte Stephan Kühn.
BUND legt eigenes Konzept vor
Der BUND legte ein eigenes Fünf-Punkte-Programm vor, in dem er unter anderem vorschlägt, die frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Großprojekten nach französischem Vorbild zu institutionalisieren sowie schon in das Raumordnungsverfahren die Linienbestimmung zu integrieren. Hintergrund ist, dass im Planfeststellungsverfahren der Trassenverlauf de facto schon festgelegt ist und nur mit großen Anstrengungen geändert werden kann.
Ebenfalls an die EU richtete das BMVI die Forderung, die Listen mit geschützten Tierarten zu aktualisieren. „Es müssen daher derzeit auch Schutzmaßnahmen für Arten vorgenommen werden, die mittlerweile wieder häufig vorkommen.“ Selbst die Umweltministerkonferenz der Länder hatte zum Beispiel Anfang Mai offiziell festgestellt, „dass der Biber in Deutschland in allen drei biogeografischen Regionen einen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat.“
Externe Links:
Strategie Planungsbeschleunigung