Aufgefischt 18.5.2017

  • Rechtliche Hängepartie um Pkw-Maut geht weiter
  • Kreis will Koppelgeschäft bei Lkw-Oberleitung
  • Verkehrswegeinvestititionen sind keine Beihilfen
  • Neuer Anlauf für A143-Weiterbau

Die EU-Kommission hat laut eigener Mitteilung (Abschnitt Nr. 6) vom Mittwoch das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Pkw-Maut formal eingestellt. Das österreichische Verkehrsministerium kündigte daraufhin eine eigene Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland an.

Der Kreis Stormarn versucht, im Zuge der Projektvereinbarung für den Bau der Lkw-Oberleitung zwischen Reinfeld und Lübeck (A1) auch noch den Bau einer Lärmschutzmauer durchzudrücken. Das berichtet das Hamburger Abendblatt. Um den Bau der Oberleitung vor Ende 2018 abzuschließen – was wegen der Finanzierung aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) notwendig ist – muss allerdings ein Planfeststellungsverfahren vermieden werden. Das ist im Regelfall für Lärmschutzmauern notwendig.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch die lang erwarteten Beihilferegeln für Häfen und Flughäfen in der Allgemeinen Gruppenfreistellungverordnung (AGVO) bekannt gegeben. Sie regeln, welche öffentlichen Investitionen grundsätzlich nicht als Beihilfen anzumelden sind. Klargestellt wird außerdem, dass Investitionen in Verkehrswege im Regelfall nicht anzumelden sind.Der Seehafenverband ZDS zeigte sich erleichtert, auch wenn er die Abgrenzungen nicht für klar genug hält.

Gegen die geänderten Pläne für Weiterbau der A143 (Nordumgehung Halle) sind nur wenige Einwendungen eingegangen, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung. Der Naturschutzverband Nabu, der 2007 erfolgreich geklagt hatte, ließ sich nicht in die Karten blicken. (roe)