Union und SPD einigen sich über Autobahngesellschaft

  • Mehr Tochtergesellschaften
  • Teilnetz-ÖPP verboten

Durchbruch für die Autobahngesellschaft: Die Fraktionsspitzen von Union und SPD haben sich am Mittwochnachmittag doch noch auf eine Lösung verständigt. Wie von der SPD gewünscht, wird der Ausschluss von Teilnetz-ÖPP im Grundgesetz verankert, teilten Unions-Fraktionschef Volker Kauder, sein SPD-Kollege Thomas Oppermann und CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt gemeinsam vor Journalisten mit. Der Kompromiss soll am Donnerstag den Fraktionen vorgestellt werden. Es bleibt aber dabei, dass das komplette Gesetzespaket zur Bund-Länder-Finanzreform erst in der nächsten Sitzungswoche Anfang Juni verabschiedet wird.

Mehr Tochtergesellschaften

Die Union – und speziell die CSU – kann sich darüber freuen, dass bis zu zehn regionale Tochtergesellschaften gegründet werden können. Hasselfeldt ließ durchblicken, dass damit möglicherweise die beiden bayerischen Autobahndirektionen Nord und Süd bruchfrei in die neue Bundesstruktur überführt werden können. Die bisher angedachten drei Spartengesellschaften seien vom Tisch. Außerdem dürfen die Länder dafür optieren, Planfeststellungsverfahren für Autobahnen weiter selbst durchzuführen, statt sie dem Fernstraßen-Bundesamt zu überlassen. Auch das sei ein Anliegen von Bayern gewesen. Sie verwies auf die Erfahrungen mit Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und WSV. Hasselfeldt berichtete, Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt sei mit dem Ergebnis zufrieden.

Teilnetz-ÖPP verboten

Zu Teilnetz-ÖPP soll nun ins Grundgesetz aufgenommen werden, dass ÖPP für das Autobahn- oder Bundesfernstraßennetz eines Bundeslandes „oder wesentliche Teile“ davon verboten sind. Einfachgesetzlich wird noch eine Beschränkung auf 100km Streckenlänge aufgenommen.

Kauder betonte, in der grundsätzlichen Ablehnung der Privatisierung seien sich beide Fraktionen einig gewesen. Der Meinungsunterschied habe darin gelegen, wo die Privatisierungsbremsen verankert werden. „Die SPD hat sich da mehr Sorgen gemacht als nötig.“ Die Verfassung werde durch die detaillierten Regelungen „nicht schöner“. (roe)