- Wasserwirtschaftlicher Ausbau in WSV-Hand
- Eigener Mittelansatz
- Güterschifffahrt soll nicht leiden
Das BMVI will das gesetzliche Aufgabenspektrum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung ausweiten und so an die Realität anpassen. „Ich wäre dem Gesetzgeber dankbar, wenn er in den nächsten Legislaturperiode klarstellt, dass die WSV für jegliche verkehrliche Nutzung der Bundeswasserstraßen zuständig ist“, sagte der für Wasserstraßen zuständige Abteilungsleiter Reinhard Klingen am Mittwoch auf der 2. Statuskonferenz zum „Blauen Band“.
Das von BMVI und Umweltmininsterium gemeinsam betriebene Bundesprogramm „Blaues Band“ sieht vor, nicht mehr für die Güterschifffahrt benötigte Wasserstraßen zu renaturieren oder für einen schonenden Wassertourismus (einschließlich Fahrgastschifffahrt) herzurichten. Ziel aus umweltpolitischer Sicht ist, Biotopverbünde entlang der Wasserstraßen zu schaffen.
Wasserwirtschaftlicher Ausbau in WSV-Hand
Laut Klingen ist die WSV nur für Wasserstraßen mit mindestens 50.000t Güteraufkommen/Jahr in der Pflicht; das sei die Grundlage bei der Schaffung der Reichswasserstraßen 1921 gewesen und gelte formal bis heute. Mit ihrer fachlichen Kompetenz sei sie aber in der Lage, sogar den wasserwirtschaftlichen Ausbau und die europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Diese Aufgaben würde sie auch gerne übernehmen, aber eben rechtssicher. Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann mahnte ebenfalls an, den Kompetenzwirrwar aufzulösen. Die WSV dürfe eigentlich schon dann nicht tätig werden, wenn es um touristische Anlagen geht, weil das Ländersache sei.
Eigener Mittelansatz
Klingen forderte außerdem, in der nächsten Legislaturperiode einen eigenen Titel für das „Blaue Band“ zu schaffen. Das BMVI habe zwar intern schon 50 Mio. EUR/Jahr bereitgestellt, es sei aber besser, diese Mittel klar darzustellen. Das Ministerium strebe auch an, die touristischen Wasserstraßen und das „Blaue Band“ in einer eigenen Organisationseinheit zusammenzufassen, um so die Zuständigkeiten klar abzugrenzen. Das BMUB, das sich vor allem der Auenwiderherstellung widmen will, schätzt seinen Finanzbedarf auf 12 bis 15 Mio. EUR/Jahr, hat aber noch kein Geld bereitgestellt.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine Entschließung der Regierungsfraktionen, in der diese Forderungen in ähnlicher Weise zum Ausdruck gebracht werden.
Güterschifffahrt soll nicht leiden
Teil des Blauen Bandes sind auch „ökologische Trittsteine“ an den Hauptwasserstraßen. Sie sollen den Artenaustausch zwischen die größeren Kernbiotopen entlang dieser Wasserstraßen ermöglichen, aber ohne Einschränkung der Verkehrsfunktion. „Das garantiere ich Ihnen“, betonte Klingen.
Im Gespräch mit dem Verkehrsbrief verteidigte er sich gegen den Vorwurf aus dem Publikum, die WSV würde sich durch das Engagement beim „Blauen Band“ verzetteln. Es gehe auch darum, die Verwaltung „zukunftsfähig“ aufzustellen. (roe)
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