Bundesrat gibt zahlreichen Gesetzen finales grünes Licht

  • Kfz-Steuer wird realistischer
  • Fahrschulreform
  • Carsharing
  • Leichteres Ladesäulen-Roaming
  • Rasterfahndung für Fluggäste
  • Bahnunfälle nicht mehr beim EBA

Der Bundesrat hat am Freitag zahlreiche Gesetze und Verordnungen mit Verkehrsbezug im vereinfachten Verfahren durchgewunken.

Kfz-Steuer wird realistischer

Keine Einwände hat der Bundesrat gegen die Novelle der Kfz-Steuer. Die CO2-Komponente soll für alle Pkw-Neuzulassungen ab 1. September 2018 nach dem WLTP-Messzyklus ermittelt werden (siehe auch hier). Das bedeutet in den allermeisten Fällen eine Steuererhöhung.

Fahrschulreform

Grünes Licht gab es für das umfangreiche Gesetzespaket zur Reform des Fahrlehrerwesens. Die Grundzüge der Reform waren in einem gemeinsamen Prozess mit den Länderverkehrsministern erarbeitet worden. Wesentliche Inhalte sind ein leichterer Berufszugang und mehr Möglichkeiten für Zweigstellen und Kooperationen (siehe hier).

Carsharing

Ebenfalls unbeanstandet billigte der Bundesrat das Carsharing-Gesetz passieren (siehe auch hier). Beim ersten Durchgang hatte er noch gefordert, die Privilegierung stärker von der Umweltfreundlichkeit der Fahrzeugen abhängig zu machen. Diesem Wunsch war der Bundestag nicht gefolgt.

Leichteres Ladesäulen-Roaming

Ohne Änderung ließ der Bundesrat die Ergänzung der Ladesäulenverordnung (LSV) passieren. Damit werden Vorgaben für erleichtertes „Roaming“ an den Ladesäulen von Anbietern gemacht, mit denen der Nutzer keinen Dauervertrag abgeschlossen hat (siehe hier)

Rasterfahndung für Fluggäste

Kommentarlos ließ der Bundesrat auch das Fluggastdatengesetz passieren. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt, wonach die Daten von Fluggästen von und nach Nicht-EU-Staaten für eine Rasterfahndung durch das Bundeskriminalamt erfasst werden müssen (siehe hier).

Bahnunfälle nicht mehr beim EBA

Eisenbahnunfälle in der Zuständigkeit des Bundes werden künftig gemäß EU-Vorgabe von einer eigenständigen Behörde untersucht, nicht mehr vom Eisenbahn-Bundesamt. Der Bundestag hatte die Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes Ende März gebilligt, gegenüber dem Regierungsentwurf (siehe hier) aber die Abgrenzung zwischen den Zuständigkeiten der Landeseisenbahnaufsichtsbehörden und dem Bund klarer formuliert. (roe)

Externer Link: Beschlussempfehlung des Bundestags-Verkehrsausschusses