Knick der Investitionslinie wird mit Haushalt 2019 korrigiert

  • Was wird mit den Binnenschifffahrtsabgaben?

Das Bundesfinanzministerium hat das „Abknicken“ der Investitionslinie von 2019 auf 2020 korrigiert. 2019 bis 2022 sollen nun über alle Ressorts konstant 37,9 Mrd. EUR für Investitionen bereitstehen, betonte Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs für 2019 am Freitag in Berlin. Die Eckwerte der Finanzplanung hatten für 2020 noch ein leichtes Abrutschen um 0,8 Mrd. EUR und für 2021 sogar um weitere 2,3 Mrd. vorgesehen. Das BMF hatte das seinerzeit mit der Umwandlung der Entflechtungsmittel in Umsatzsteuerpunkte begründet. Scholz ließ durchblicken, dass er die neue Linie von 37,9 Mrd. EUR gerne auch über die Laufzeit des Finanzplans hinaus fortschreiben würde.

Die Verkehrsinvestitionslinie steigt dabei von 14,1 Mrd. EUR im laufenden Jahr auf 15 Mrd. EUR im Jahr 2022. Die Einnahmen aus dem, Toll-Collect-Vergleich werden – sofern sie nicht dem Gesamthaushalt zustehen – für die Bundesfernstraßen verwendet.

Neu ist, dass das mit 1 Mrd. EUR dotierte „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ anscheinend durch die Hintertür aufgestockt wird. „Zusätzlich werden Mittel für ergänzende Modellvorhaben der ausgewählten fünf Modellstädte „Saubere Luft“ (Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim, Reutlingen) bereitgestellt“, schreibt das Finanzministerium.

Bereits bekannte Bestandteile des Haushaltsentwurfs sind die Verdoppelung der Mittel für das GVFG-Bundesprogramm auf 666 Mio. EUR und die Trassenpreissenkung (350 Mio. EUR).

Was wird mit den Binnenschifffahrtsabgaben?

Unterdessen ist die Abschaffung der Binnenschifffahrtsabgaben noch nicht nicht gesichert. Finanzstaatssekretär Werner Gatzer sagte gegenüber dem Verkehrsbrief am Rande der Vorstellung des Etatentwurfs, die Einnahmensenkung sei noch nicht im Haushalt abgebildet. Wie aus Koalitionskreisen im Bundestag ergänzend zu hören war, sei voraussichtlich noch eine Gesetzesänderung erforderlich. Vorher könne die Gebührensenkung nicht in den Haushalt aufgenommen werden. (roe)

Externer Link: BMF-Zusammenfassung des Haushaltsentwurfs 2019