Aufgefischt 14.6.2018

  • Staatsanwaltschaft schöpft VW-Gewinne aus Dieselmanipulation ab
  • BMVI weist DB in die Schranken
  • Kleines Stuhlerücken bei Pro Mobilität

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat gegen die VW AG wegen der Abgasmanipulationen ein Bußgeld von 1 Mrd. EUR verhängt. VW hat das Bußgeld bereits akzeptiert. Es setzt sich aus 5 Mio. Ahndung und 995 Mio. EUR Abschöpfung ungerechtfertigter Gewinne zusammen.

Die DB muss sich bei der Dimensionierung des Lärmschutzes an der Rheintalbahn an den Zugzahlen der Verkehrsprognose 2025 (BVWP 2003) orientieren und nicht an den geringeren Zugzahlen der Verkehrsprognose 2030 (BVWP 2030). Das BMVI habe die DB entsprechend angewiesen, berichtet die Badische Zeitung unter Berufung auf Angaben von Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann im Bundestags-Verkehrsausschuss. Die Regelung gelte aber nur für Abschnitte, in denen das Planfeststellungsverfahren bereits angelaufen ist, also nicht zwischen Offenburg und Riegel.

Die Mitgliederversammlung des straßennahen Verbandes Pro Mobilität hat Eduard Oswald für weitere zwei Jahre zum Präsidenten gewählt. Wie der Verband weiter mitteilte (nicht online), wurde wurde Bernhard Mattes, Präsident des Autoindustrieverbandes VDA, zum Vizepräsidenten gewählt. Er folgt auf Matthias Wissmann, dessen Mandat nach seinem Ausscheiden als VDA-Präsident endete. (roe)