Aufgefischt 13.6.2018

  • Brenner-Gipfel gescheitert
  • Geld für große Wendlinger Kurve
  • Eiserner Rhein endgültig vom Tisch
  • Nachfolge im LBM geregelt

Der Brenner-Gipfel von Österreich, Italien und Deutschland ist gescheitert, berichtet unter anderem die Tiroler Tageszeitung. Das Bundesland Tirol weigerte sich am Dienstag, ein gemeinsames Abschlussdokument zu unterzeichnen und auf die sogenannten Lkw-Blockabfertigungen zu verzichten. Damit wird der Lkw-Verkehr über den Brenner gedrosselt. Tirol fordert handfeste Maßnahmen, damit mehr Lkw-Transporte auf die Schiene verlagert werden.

Für die Finanzierung der großen Wendlinger Kurve (Teil von Stuttgart 21, zuletzt hier) steht die Finanzierungslösung, berichtet die Stuttgarter Zeitung: Der Bund wird seinen Zuschuss für die Nahverkehrsanteile des Bahnhofsprojekte aus dem GVFG-Bundesprogramm an den Preisindex anpassen, dadurch wird das Land entlastet und kann das freigesetzte Geld für die Wendlinger Kurve umwidmen. Die DB will die Planänderung noch in diesem Monat dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vorlegen. Mit der „großen Wendlinger Kurve“ wird eine kreuzungsfreie Anbindung der Strecke von Tübingen an die Schnellfahrstrecke Ulm-Stuttgart ermöglicht.

Eine Reaktivierung der historischen Bahnstrecke „Eiserner Rhein“ aus dem Raum Antwerpen Richtung Mönchengladbach ist endgültig vom Tisch. Wie die Rheinische Post berichtet, hat das Eisenbahn-Bundesamt bereits mit Bescheid von Anfang März den Abschnitt von der niederländischen Grenze bis Dalheim stillgelegt. Im BVWP 2030 ist bereits als Ersatz der Ausbau der Strecke Venlo-Viersen (-Krefeld) vorgesehen.

Arno Trauden, bisher schon interimistisch Geschäftsführer des Landesbetriebs Mobilität in Rheinland-Pfalz, ist laut Mitteilung des Landesverkehrsministeriums zum kommissarischen Geschäftsführer bestellt worden. Er ist damit der designierte Nachfolger von LBM-Geschäftsführer Alfred Dreher, der zur Jahreswende in den Ruhestand getreten war. Wie eine Ministeriumssprecherin gegenüber dem Verkehrsbrief erläuterte, bedeutete die „kommissarische Bestellung“, dass er noch eine Erprobungszeit absolvieren muss, bevor er die Funktion endgültig übernimmt. (roe)