Das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe nimmt die Mindestlohnvorschriften offenbar zunehmend ernst. 2015 wurden bei 1898 Schwerpunktprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in diesem Sektor nur noch 91 Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten eingeleitet, entsprechend 4,8 Prozent.2015 waren es bei 574 Prüfungen 8 Prozent, 2016 bei 635 Prüfungen sogar 16,8 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Wieviele der Verfahren tatsächlich in einer Geldbuße oder einer Verurteilung mündeten, wird auf Bundesebene nicht erfasst, weil Justiz Ländersache ist.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird der Verfolgungsdruck steigen. Ende September 2017 hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit insgesamt knapp 6500 Mitarbeiter. Als Zielzustand für 2022 nennt die Bundesregierung 6800 Stellen. Allein im Herbst 2018 und 2019 werden jeweils 320 seit 2015 ausgebildete neue Beamte die FKS verstärken. (roe)
Externer Link: Antwort auf Kleine Anfrage der Linken zu Mindestlohnkontrollen