- NRW will Bundesstraßen behalten
- Neuer Kommunikationschef im BMVI
- Rückenwind für eigenen Bauausschuss und Baustaatssekretär
- Erste Bahnreaktivierung in Niedersachsen besiegelt
- Leitfaden gegen Leihrad-Wildwuchs
Nordrhein-Westfalen wird seine Bundesstraßen nicht an den Bund abgeben, teilt das Landesverkehrsministerium mit. Das Land wolle seine Einflussmöglichkeiten auf die Planung behalten, lässt sich Ressortchef Hendrik Wüst zitieren. Das Land wird rund 2500 Mitarbeiter aus dem Autobahnbereich der Straßenbauverwaltung an die Autobahngesellschaft abgeben, 3100 Mitarbeiter bleiben beim Land. Ab 2021 wird die Zahl der Regionen im Landesbetrieb Straßen NRW von vier auf zwei verringert, die Niederlassungen bleiben aber alle erhalten. Für Personalgewinnung und Kommunikation wird außerdem die Stelle eines 2. Direktors eingerichtet.
Wolfgang Ainetter, Koordinator der Bild-Regionalausgaben, soll neuer Kommunikationschef im BMVI werden, berichtet das Medienportal Meedia. Der gebürtige Österreicher Ainetter war von 2012 bis 2015 Chefredakteur des österreichischen Nachrichtenmagazin „News“.
Der Bauindustrieverband HDB stellt sich in einer Pressemitteilung (nicht online) indirekt hinter den Antrag der Linken, einen Bundestags-Ausschuss für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung einzusetzen. Die CSU will laut Bayerischem Rundfunk einen Ausschuss für Bauen und Heimat. HDB-Geschäftsführer Heiko Stiepelmann sagte gegenüber dem Verkehrsbrief, ein Ausschuss für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung sei näher an den Wünschen des HDB. Der Verband fordert außerdem, im Innen- und Heimatministerium einen (beamteten) Baustaatssekretär einzusetzen.
Das niedersächsische Verkehrsministerium hat die Reaktivierung der Bahnstrecke Bentheim-Neuenhaus mit einem Finanzierungsvertrag für die Ertüchtigung endgültig abgesichert. Der Regelbetrieb soll im Dezember 2018 starten. Ex-Verkehrsminister Olaf Lies hatte 2015 einen Start schon für 2017 in Aussicht gestellt (siehe hier).
Die Berliner Verkehrsverwaltung will laut eigener Mitteilung gegen den Wildwuchs bei Leihfahrradanbietern vorgehen und hat deshalb einen Leitfaden für alle Akteure herausgeben. Zum Beispiel ist für Anhäufungen von mehr als vier stationsungebundenen Rädern eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Defekte oder falsch abgestellte Räder müssen vom Anbieter binnen 24 Stunden entfernt werden. Seit Sommer 2017 hatten mindestens vier neue Anbieter ihre Fahrräder über den Innenstadtbereich verteilt, so dass es inzwischen geschätzt 16.000 Leihräder gibt. (roe)