- A1-Streit im Mai vor Gericht
Bei der Lkw-Mautabtretung an die ÖPP-A-Modell-Autobahnbetreibern wird es keine spitze Abrechnung an der 12t-Grenze geben. Das teilt die Bundesregierung indirekt in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken mit. Seit der Einbeziehung der Lkw ab 7,5t in die Mautpflicht im Oktober 2015 sei die 12t-Grenze kein „mauterhebliches Merkmal“ mehr. „Die Erfassung der 12-Tonnen-Grenze hätte einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung bedurft und wäre dem Ziel der Bundesregierung, die Bürokratiekosten für Bürger und die Wirtschaft zu senken, zuwider gelaufen.“
Mit den Betreibern der A-Modelle ist vertraglich vereinbart, dass an sie im Grundsatz die Lkw-Maut der Lkw ab 12t abgetreten wird. Seit der Absenkung der Mautpflicht auf 7,5t streitet die Bundesregierung mit den privaten Betreibern darüber, wie sichergestellt werden kann, dass sie nur den ihnen zustehenden Anteil der Maut erhalten (siehe hier). Auf die Fahrzeuge zwischen 7,5t und 12t entfallen auf den A-Modell-Autobahnabschnitten nach Schätzungen des BMVI rund 5 Mio. EUR Lkw-Maut pro Jahr.
A1-Streit im Mai vor Gericht
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wird voraussichtlich im Mai erstmals über die Nachforderungen des ÖPP-Betreibers A1 Mobil gegen den Bund verhandelt (siehe hier und hier). Nach Auskunft des Landgerichtes Hannover gegenüber dem Verkehrsbrief findet die Verhandlung am 18. Mai statt.
Zu der Frage, ob A1 Mobil Forderungen gegen den Bund an Finanzinvestoren („Heuschrecken“) verkauft hat, kann der Bund nach eigener Aussage keine Auskunft erteilen. (roe)
Externer Link: Antwort auf Kleine Anfrage der Linken zu ÖPP-A-Modellen