- Szenarienuntersuchung mit eindeutigem Ergebnis
- Große Lücken in der Untersuchung?
Wenn die Binnenschifffahrt im Wettbewerb der Verkehrsträger nicht zurückfallen soll, sollten die Schifffahrtsabgaben höchstens 12 Prozent der Kosten für die Wasserstraße decken – möglichst sogar weniger. Das geht aus Unterlagen für einen Workshop des BMVI zur Gebührenreform hervor, die dem Verkehrsbrief vorliegen. Die Veranstaltung war anberaumt worden, bevor Union und SPD im Entwurf ihres Koalitionsvertrages die völlige Abschaffung der Schifffahrtsabgaben in Aussicht gestellt hatten.
Die Bundesgebührengesetz eigentlich verlangte Vollkostendeckung der Wasserstraßennutzung würde dem Beratungsunternehmen Planco zufolge dazu führen, dass die Güterbinnenschifffahrt 15,3 Prozent ihres Aufkommens verliert. In der Personenschifffahrt hätten fünf von acht modellhaft untersuchten Unternehmen aufgeben müssen.
Weil das absehbar war, hatte das BMVI schon 2015 entschieden, in einem Spezialgesetz vom Grundsatz der Vollkostendeckung abzuweichen und stattdessen nur Gebühren in wettbewerbsneutraler Höhe zu erheben. Zugleich sollte das bisherige Gebührensystem deutlich vereinfacht werden. Ein erstes Konzept war im August 2017 vorgestellt worden (siehe hier).
Szenarienuntersuchung mit eindeutigem Ergebnis
In dem am Mittwoch präsentierten aktualisierten Planco-Konzept bleibt es bei schiffsgrößenabhängigen Gebühren für die Nutzung von Schleusen und künstlichen Wasserstraßen. Im Unterschied zum ersten wurden aber Szenarien mit unterschiedlichen Kostendeckungsgraden durchgespielt. Schon eine Erhöhung vom Ist-Zustand mit 9,2 Prozent im Basisjahr 2010 auf 12 Prozent würde dazu führen, dass jeweils rund 1 Prozent des Güteraufkommens und des Hafenumschlags verlorengeht. In der Personenschifffahrt wäre auf schleusenintensiven Relationen mit einer Fahrpreiserhöhung um bis zu 5 Prozent zu rechnen. „Daher wird empfohlen, auf über die Vereinfachung des Verfahrens hinausgehende Veränderungen zu verzichten.“
Große Lücken in der Untersuchung?
Nicht dargestellt wurde, wie sich das Güteraufkommen im gebührenpflichtigen Netz entwickelt. Bekanntlich entfallen auf den gebührenfrei nutzbaren Rhein rund 80 bis 85 Prozent der Binnenschifffahrt in Deutschland. Die Aufkommenseinbuße muss sich also überwiegend auf die restlichen 15 bis 20 Prozent verteilen, könnte also dort durchaus signifikanten Umfang einnehmen.
Aus der Unterlage geht ebenfalls nicht hervor, wie es sich auf unpaarige Relationen – zum Beispiel Erztransporte – auswirkt, wenn Leerfahrten mit den vollen Gebühren belastet werden. Bisher sind sie gebührenfrei.
Von der Absicht, die Binnenschifffahrtsabgaben komplett abzuschaffen, ist im Koalitionsvertrag der Nord-Ostsee-Kanal übrigens ausdrücklich ausgenommen. (roe)