Länder wollen an EU-Richtlinie für den KV nicht rütteln

Der Bundesrat sieht nur geringfügigen Änderungsbedarf am Kommissionsvorschlag für eine novellierte Richtlinie für den Kombinierten Verkehr. Bei der Entscheidung, welcher Umschlagbahnhof anzufahren ist, damit Vor- und Nachlauf privilegiert werden dürfen, sollte nicht um jeden Preis nur der räumlich nächstgelegene Bahnhof in Frage kommen. Vielmehr sollte auch der Fahrplan der KV-Züge berücksichtigt werden. Das beschloss die Länderkammer am Freitag in ihrer Stellungnahme.

Die Forderung des Güterkraftverkehrsverbandes BGL, in der KV-Richtlinie Schlupflöcher für extensives Sozialdumping durch ausländische Lkw-Unternehmen zu schließen (siehe hier), fand bei den Ländern kein Gehör. (roe)

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