Bund plant Renaissance für Maßnahmegesetze

  • Planungsbeschleunigungsgesetz in Arbeit
  • Evaluation der Wasserrahmenrichtlinie

Das BMVI will einen neuen Versuch zur gesetzlichen Beschleunigung von Verkehrswegeprojekten starten. Geplant seien „zwei, drei oder vier“ Maßnahmegesetze nach dänischem Vorbild, kündigte Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann am Mittwochabend auf einer Veranstaltung des Deutschen Verkehrsforums an. Ein Maßnahmegesetz ersetzt den Planfeststellungsbeschluss und kann im Unterschied zu diesem auch nicht auf dem Wege der Verwaltungsgerichtsbarkeit beklagt werden, sondern nur auf dem Wege der Verfassungsbeschwerde, sofern in Grundrechte eingegriffen wird.

Welche Vorhaben das BMVI konkret im Visier hat, ließ Ferlemann offen. Es werde sich aber über größere Projekte aus dem Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans handeln, die planungsseitig noch nicht weit fortgeschritten sind.

Bisher sind Maßnahmegesetze in der Bundesrepublik nur zwei Mal zur Anwendung gekommen, und zwar 1993 beim Bau der Südumgehung Stendal im Zuge der Schnellfahrstrecke Hannover-Berlin und beim Bau der A20 südlich von Wismar. Vorgelagert war jeweils ein am Planfeststellungsverfahren angelehnter umfangreicher Abwägungsprozess mit Anhörungen. Weitere Anläufe für Maßnahmegesetze sind versandet. Das Bundesverfassungsgericht hatte 1996 Maßnahmegesetze grundsätzlich gebilligt, aber hohe Anforderungen an die Vorteile für das Wohl der Allgemeinheit gestellt.

Der Bauindustrieverband HDB wertet den neuerlichen Versuch positiv, sieht aber auch Risiken: Ob es in einem „hochpolitisierten Raum“ wie dem Bundestag gelinge, tatsächlich das Verfahren zu verkürzen sowie eine höhere Legitimierung und damit Befriedung zu erreichen, müsse abgewartet werden, sagte HDB-Geschäftsführer Heiko Stiepelmann am Mittwoch gegenüber dem Verkehrsbrief.

Planungsbeschleunigungsgesetz in Arbeit

Ferlemann kündigte für diese Legislaturperiode ein umfassendes Planungsbeschleunigungsgesetz an. Das Gesetz sei bereits in Arbeit und werde vorgelegt, sobald eine neue Regierung im Amt ist. Er zeigte sich erschüttert, dass die Elbvertiefung 17 Jahre Planungsvorlauf erfordert habe. Als die Planung begonnen hat, habe man ein Containerschiff mit etwas weniger als 13.000 TEU als Bemessungsgrundlage herangezogen.

Evaluation der Wasserrahmenrichtlinie

Unterdessen verlautete aus schifffahrtsnahen Kreisen, dass sie sich in die 2019 anstehenden Evaluierung der EU-Wasserrahmenrichtlinie einschalten wollen, um zumindest eine bessere Handhabbarkeit zu erreichen, wenn schon keine Lockerung möglich ist. Hintergrund ist, dass bei der Weser- und Elbvertiefung erst Auslegungsfragen durch den Europäischen Gerichtshof geklärt werden mussten, bevor das Bundesverwaltungsgericht entscheiden konnte.

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