Aufgefischt 20.12.2017

  • Aufruhr gegen DB-Überlegungen im Mittelrhein-Korridor
  • Petersdorfer Brücke zum Sommer wieder vierspurig
  • Rückenwind für Fahrpersonalgesetz-Novelle
  • Rückschlag für Uber

Landkreise und Gemeinden in der Pfalz zwischen Ludwigshafen und Karlsruhe stemmen sich gegen Überlegungen der DB, die linksrheinische Bahnstrecke für den Güterverkehr zu ertüchtigen. Sie befürchtem Lärm und ausufernde Schrankenschließzeiten. Das berichtet die Rheinpfalz. Die sogenannte „kleine Pfalzlösung“ sei 2015 im Zuge der Mittelrhein-Korridorstudie vom BMVI verworfen worden. Der Germersheimer Landrat vermutet einen Zusammenhang mit der Erfahrung aus der Rastatter Tunnelhavarie, als es an Ausweichstrecken mangelte. Der Regionalverbund hingegen verweist darauf, dass die Machbarkeitsstudie schon vor dem Unglück in Auftrag gegeben worden sei.

Beim Ersatzneubau der A19-Brücke über den Petersdorfer See zeichnet sich laut Landesverkehrsminister Christian Pegel ab, dass zum Sommer 2018 wieder vier Spuren zur Verfügung stehen. Wie der NDR berichtet, wurde am Dienstag der erste Stahlträger für das erste Teilbauwerk eingeschwommen. Ursprünglich sollte das erste Teilbauwerk schon zur Jahreswende 2016/2017 in Betrieb gehen. Das Vorhaben ist ein BIM-Pilotprojekt, allerdings kam die neue Arbeitsmethode laut Projektbericht des BMVI nur sehr beschränkt zum Einsatz.

Laut einem am Mittwoch verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist in der EU-Verordnung über Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr Nr. 561/2006 implizit das Verbot enthalten, dass Fahrer die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit in der Fahrerkabine verbringen. Damit bekommt die deutsche Novelle des Fahrpersonalgesetzes aus dem März 2017 (siehe hier) höchste europäische Rückendeckung.

In einem weiteren Urteil entschied der EuGH, dass Uber bei der Vermittlung von Fahrten nicht berufsmäßiger Fahrten eine Verkehrsdienstleistung anbietet, für die die EU-Mitgliedstaaten eine Genehmigungspflicht vorsehen können. Uber hatte argumentiert, eine digitale Dienstleistung anzubieten, für die keine Genehmigungspflicht zulässig ist. (roe)