Länder zweifeln an EU-Vorschlag zu besserer Auftragsvergabe

  • Bund soll zuerst sein Vergaberecht anpassen

Die Länderwirtschaftsminister halten die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge für eine  bessere Auftragsvergabepraxis für überflüssig. Das geht indirekt aus der Stellungnahme des Bundesrats-Wirtschaftsausschusses zu der im Oktober vorgelegten Kommissions-Mitteilung (siehe hier) hervor. Die Brüsseler hatte unter anderem vorgeschlagen, ein „Helpdesk“ für die Beratung bei der Vergabe von Großaufträgen über 250 Mio. EUR einzurichten und eine Wissensdatenbank aufzubauen. Aus Sicht der Länder spricht jedoch vieles dafür, „dass die wirkungsvolle praktische Umsetzung des anzuwendenden EU-Rechtsrahmens weniger eine Frage der fehlenden Unterstützungs- beziehungsweise Beratungsangebote ist, als vielmehr eine Frage der kurzen Zeitspanne seit Umsetzung der Reform von 2014“.

Bund soll zurerst sein Vergaberecht anpassen

In einer indirekten Mahnung an die Bundesregierung heißt es, zunächst müsse nach der EU-Vergaberechtsreform von 2014 „auch der nationale Rechtsrahmen für das Haushaltsvergaberecht in enger Anlehnung an das EU-Vergaberecht reformiert werden“, damit ein weitgehend einheitliches Vergaberegime zur Anwendung kommen kann. „Solange dieser ganzheitliche Prozess noch nicht vollständig zum Abschluss gekommen ist, sollten keine weiteren Schritte auf europäischer Ebene ergriffen werden.“

Der mitberatende Verkehrsausschuss hat auf eigene Beschlussempfehlungen verzichtet. Der Bundesrat wird in seiner Sitzung am 24. November über seine Stellungnahme zu dem Vorhaben abstimmen. (roe)

 

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