EU will Licht in ihren Vergaberechts-Dschungel bringen

Die EU-Kommission will es öffentlichen Auftraggebern erleichtern, bei Infrastruktur-Großprojekten vorab Fragen zum europäischen Vergaberecht zu klären. Kern ist die Einrichtung eines Online-Helpdesks, das die Auftraggeber im Regelfall für Vergaben ab 250 Mio. EUR Volumen in Anspruch nehmen können. Für EU-geförderte Vorhaben – zum Beispiel im Rahmen der TEN-Netze – kann die Schwelle auf Antrag auch heruntergesetzt werden. Anders als vorhandene Beratungsinstrument der EU wird der neue Mechanismus aber auch für Projekte ohne EU-Förderung angeboten. Das geht aus einer Mitteilung der Kommission hervor, die in der vergangenen Woche dem Bundesrat zugeleitet worden ist. Die EU-Kommission will mit der Ex-ante-Beratung vorbeugen, dass Aufträge fehlerhaft vergeben werden und durch die Aufhebung Schadenersatzansprüche gegen die öffentliche Hand entstehen.

Regelmäßige Stolpersteine sind zum Beispiel, ob die bei ÖPP das allgemeine Vergaberecht oder die Richtlinie für Konzessionsvergabe angewendet werden muss. Als Gegenleistung müssen die Auftraggeber, die das Helpdesk nutzen, zustimmen, dass der Verlauf der Fragen und Antworten nach Abschluss in anonymisierter Form in einer Wissensdatenbank veröffentlicht wird.

Für Projekte mit einem Gesamtvolumen von mehr als 500 Mio. EUR können öffentliche Auftraggeber der Kommission auch einen umfassenden Vergabeplan zur Beurteilung vorlegen. Dieser sogenannte „Mitteilungsmechanismus“ zielt im Unterschied zum Helpdesk nicht auf spezifische Einzelfragen ab, sondern darauf, die Vergaberechtskonformität der gesamten Auftragsvergabe zu prüfen. (roe)

Externe Links:

Mitteilung der EU-Kommission zur Vergabe von Infrastruktur-Großprojekten

Website mit Zugang zum Helpdesk (aktuell nur auf Englisch)