BMVI überrascht mit geringen Kostensteigerungen

Von 2016 auf 2017 gab es bei auffällig wenig Bundesverkehrswegeprojekten Kostensteigerungen.Das geht aus der jetzt vorliegenden Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“ zum Entwurf des Bundeshaushalt hervor. Danach gab es bei den Bundesfernstraßen nur zwei Projekte mit Kostensteigerungen und bei der Schiene sogar nur ein Vorhaben (siehe Tabelle). Im Haushalt für 2017 sind für die Bundesfernstraßen deutlich über 50 Projekte mit Kostensteigerungen vermerkt, für die Schiene immerhin 24. Ähnlich sah es im Haushalt 2016 aus: Für rund 75 Straßenbau- und 25 Schienenprojekte wurden Kostensteigerungen festgestellt.

Lediglich bei den Bundeswasserstraßen ist das Verhältnis umgekehrt: Von 2016 auf 2017 wurden bei vier Projekten Kostensteigerungen festgestellt, von 2015 auf 2016 war es nur eines (nur unmittelbar verkehrlich relevante Infrastruktur, keine Wehre o.ä.).

Kostensteigerungen bei Bundesverkehrswegeprojekten von 2016 auf 2017 Kosten bei Projektbeginn 2016 2017 Prozent
Bundesfernstraßen
A72, Borna-Nord – Rötha, BA 5.1 18,5 82,5 85,9 4%
B175, Choren bis Döbeln westlich der A 14 7,8 9,9 13,5 35% Inhaltliche Änderungen und Erweiterungen, allg. Baupreissteigerung
Schiene:
ABS München – Geltendorf – Lindau 105 158 220 39% Inhaltliche Änderungen und Erweiterungen
Wasserstraße
Grundinstandsetzung Schiffshebewerk Lüneburg 38 49 73 48% allg. Baupreissteigerung, Schwierigkeiten in der Bauausführung
Grundinstandsetzung der NOK-Tunnel Rendsburg 40 66 140 112% Neue/geänderte Vorschriften, allg. Baupreissteigerung, Berücksichtigung von Ausschreibungsergebnissen
Vorgezogene Maßnahmen an den Schleusen Kiel 44 38 49 26% Neue Erkenntnisse aus Planung, Berücksichtigung von Ausschreibungsergebnissen, Schwierigkeiten in der Bauausführung
Ersatz 2. Kammer Schleuse Wanne-Eickel 68 68 71 4%

Selbst wenn man berücksichtigt, dass der Redaktionsschluss für die Anlage im Haushaltsentwurf der 16. Juni war, während die Anlagen in den finalen Haushalten den Stand jeweils Ende November wiedergeben, erscheinen die Diskrepanzen zwischen den Fallzahlen 2016/2017 einerseits und 2018 nicht ohne weiteres erklärbar.

Die Pflicht, bei Kostensteigerungen über 20 Prozent zumindest eine schematische Begründung anzugeben, wurde bei den Haushaltsberatungen im Herbst 2014 eingeführt. (roe)

Externer Link: Entwurf Haushaltsplan 2018 (Verkehrswegeinvestitionen ab PDF-Seite 1820)