Grünes Licht für Gründung der Autobahngesellschaft – mit „Aber“

  • Bundespräsident hat rechtliche Bedenken und setzt Frist

Das Gesetzespaket zur Autobahngesellschaft ist jetzt zwar vollständig verkündet, Änderungen sind aber schon vorprogrammiert. Im Bundesanzeiger vom vergangenen Donnerstag wurde jetzt auch das Begleitgesetz zur Grundgesetzänderung verkündet. Die Grundgesetznovelle selbst war schon am 13. Juli verkündet worden.

Im Entwurf des Bundeshaushalts für 2018 sind bereits 25.000 EUR für die Kapitalbeteiligung des Bundes an der Infrastrukturgesellschaft und 5 Mio. EUR Verwaltungsausgaben eingeplant. Eventuelle externe Beratungskosten im Zusammenhang mit der Autobahngesellschaft sind nicht gesondert ausgewiesen.

Bundespräsident hat rechtliche Bedenken und setzt Frist

In einem Schreiben an Bundeskanzlerin, Bundestag und Bundesrat, das dem Verkehrsbrief vorliegt, äußerte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier allerdings Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit des Autobahn-Gesetzespakets. Die im Gesetz zum Fernstraßen-Bundesamt (FStrBAG) in §3 Abs. vorgesehene Möglichkeit, einem Bundesland das Recht zur Planfeststellungs zurückzuübertragen, sei mit dem novellierten Grundgesetz nicht vereinbar. Dort heiße es unmissverständlich, das die Verwaltung der Bundesautobahnen „in Bundesverwaltung“ geführt werde.

Er wolle deswegen zwar nicht das gesamte Gesetzespaket blockieren. „Ich halte es aber dennoch für erforderlich, dass die verfassungsrechtlichen Zweifel an §3 Abs. 3 FStrBAG durch die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Verfassungsorgane ausgeräumt werden und die Rechtslage klar gestellt wird, bevor die Änderungen im Grundgesetz und im Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetz im Jahre 2021 zum Tragen kommen“, mahnt Steinmeier. (roe)

Externe Links:

Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems …

Grundgesetzänderung im Bundesanzeiger