- Nationales Forum Diesel ohne Importeure und Werkstätten?
- Welche Euro-Klassen werden betrachtet?
Die Wahrscheinlichkeit eines Diesel-Fahrverbots für Stuttgart steigt. Das wurde nach übereinstimmenden Medienberichten bei der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) deutlich. Die DUH verlangt vom Land, in den Luftreinhalteplan die notwendigen Maßnahmen aufzunehmen, damit die NOx-Grenzwerte gemäß EU-Recht „schnellstmöglich“ eingehalten werden. Das Urteil wird für kommenden Mittwoch erwartet.
Den Berichten zufolge zog der Vorsitzende Richter Wolfgang Kern – der schon bei den Klagen wegen der Feinstaubbelastung am Stuttgarter Neckartor ein harte Linie verfolgt hatte – die Argumentation der Landesregierung in Zweifel, dass eine Software-Nachrüstung den gleichen Effekt haben könnte wie ein Fahrverbot. Auf Nachfragen räumte die Landesregierung ein, dass die Nachrüstung von 50 Prozent der Euro-5-Flotte am Stickoxid-Hotspot Neckartor eine Entlastung um 9 Prozent bringen würde. Zudem gebe es kein Instrument, die Nachrüstung vorzuschreiben oder Anreize für die Nachrüstung zu schaffen.
Als rechtliche Möglichkeit für ein Fahrverbot nannte er den schon von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt ins Spiel gebrachten pauschalen Ausschluss von Dieselautos. Besser wäre nach seiner Auffassung allerdings die Blaue Plakette. Kern bemängelte allerdings, dass die Landesregierung die Blaue Plakette erst nutzen will, wenn 80 Prozent der Fahrzeuge die Kriterien erfüllten. Diese Schwelle sein völlig willkürlich.
Die Landesregierung hielt dagegen, der Luftreinhalteplan enthalte alle rechtlich zulässigen Möglichkeiten. Damit sei eine Einhaltung der Grenzwerte ab 2020 möglich.
Nationales Forum Diesel ohne Importeure und Werkstätten?
Unterdessen kristallisiert sich der Teilnehmerkreis für das Nationale Forum Diesel heraus. Neben den Verkehrs- und Umweltministerium als Veranstaltern nehmen Wirtschafts- und Forschungsministerium teil, außerdem die „Autoländer“ Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen sowie die NOx-Betroffenen Berlin, Hamburg und NRW. Eingeladen sind die in Deutschland ansässigen Autohersteller einschließlich Ford und Opel, der Autoindustrie-Verband VDA und der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK).
Die Teilnahme des VDIK steht allerdings noch in den Sternen. Es gebe unterschiedliche Interessenlagen zwischen den Herstellern und ihren deutschen Vertriebsorganisationen, sagte hochrangiger Vertreter des Verbandes gegenüber dem Verkehrsbrief. Indirekt ließ er durchblicken, dass einige Hersteller die Bedeutung einer Dieselnachrüstung für das weitere Existieren ihrer Marken auf dem deutschen Markt noch nicht erkannt hätten. Aus der Verbändelandschaft sind ferner Deutschen Städtetag, IG Metall und der Arbeitgeberverband BDA eingeladen.
Nicht eingeladen ist der Kfz-Gewerbeverband ZDK, was dieser am Donnerstag ausdrücklich monierte. Die Werkstätten müssten jegliche Nachrüstung schließlich umsetzen, deswegen sei es nötig, sie von Anfang an einzubinden. Sie seien es, die bei der Partikelfilter-Nachrüstung und bei den VW-Software-Updaten jede Menge Praxiserfahrung gesammelt hätten.
Welche Euro-Klassen werden betrachtet?
Nach Angaben eines BMVI-Sprechers wird sich das Diesel-Forum auch mit Euro-6-Fahrzeugen befassen und nicht nur Euro-5-Fahrzeugen. Er widersprach damit VDA-Präsident Matthias Wissmann, der Anfang des Monats nur Euro-5-Fahrzeuge als Teil eines gemeinsamen Nachrüstungs-Deals betrachtet sehen wollte (siehe hier). Euro-4-Fahrzeuge – die aktuell noch die grüne Umweltplakette erhalten – werden hingegen nicht einbezogen.
Zum Jahresbeginn 2017 erfüllten laut KBA-Statistik von den rund 15,1 Mio. Diesel-Pkw 8,6 Mio. die Euro-Normen 5 und 6. Auf Euro 4 entfielen rund 3,5 Mio. Fahrzeuge. (roe)
Externe Links:
Mitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 22.5.2017