Bund weist Vorwurf der Länder-Entmachtung zurück

Sie weist die Forderung des Bundesrats, in der geplanten Novelle des Raumordnungsrechts auf die Verbindlichkeit derartiger Konzepte für die Länder zu verzichten, in ihrer Gegenäußerung zurück (siehe auch hier). Das Gesetz wurde am Donnerstag vom Bundestag in erster Lesung ohne Debatte an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Der Bund begründet die Ablehnung aber damit, dass ein Raumordnungsplan des Bundes ohnehin nur unter Beteiligung der Länder erstellt werden darf. Im übrigen erhielten die Länder in der Novelle erstmals ein Widerspruchsrecht gegenüber den Festlegungen eines Bundesraumordnungsplans.

Mit der gleichen Begründung lehnt es die Bundesregierung auf, auf länderübergreifende Raumordnungspläne zum Hochwasserschutz zu verzichten. Im Grundsatz fällt der Hochwasserschutz in die Zuständigkeit der Länder. „Da ein Flussgebiet nicht an den Landesgrenzen haltmacht, ist ein länderübergreifend geltender Raumordnungsplan des Bundes ein geeignetes Mittel“, argumentiert der Bund. (roe)

Externer Link: Gesetzentwurf für eine Novelle des Raumordnungsrechts

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