Käufer von verbrauchsintensiven Neuwagen müssen ab September 2018 mit einer höheren Kfz-Steuerbelastung rechnen. Das ergibt sich indirekt aus einem am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf des Bundesregierung zur Einführung des neuen Messzyklus WLTP in die Kfz-Besteuerung. Kern des Gesetzes ist, dass für Neuwagenzulassungen ab 1. September 2018 bei der Berechnung des CO2-Komponente für die Kfz-Steuer nicht mehr die Messwerte des alten NEFZ-Zyklus maßgeblich sind, sondern der Verbrauch nach WLTP. Der WLTP gilt als deutlich realitätsnäher und wird im Regelfall zur Folge haben, dass der Normverbrauch höher ausfällt als im NEFZ. Der Automobilindustrieverband VDA geht von einer Differenz von 15 bis 20 Prozent aus.
Eine besondere Tücke ist, dass die CO2-Komponente nicht linear angewendet wird. Vielmehr wird ein Freibetrag von 95g CO2 angewendet, der auf dem NEFZ-basierten EU-Flottenverbrauchsziel für 2014 beruht. Dieser CO2-Freibetrag wird auch nicht an den WLTP angepasst. Zwei Beispiele:
- Ein Kleinwagen mit 1l Hubraum, für den jetzt mit 90g CO2/km nur die Hubraumkomponente zählt und der daher mit 20 EUR Kfz-Steuer davonkommt, werden bei 15 bis 20 Prozent mehr CO2 künftig 36 bis 46 EUR fällig, also rund eine Verdoppelung.
- Für einen Dreiliter-Diesel-SUV mit jetzt 185g CO2 sind jetzt 465 EUR zu zahlen, künftig 521 bis 539 EUR – also 12 bis 16 Prozent mehr.
Der WLTP-Normverbrauch muss laut EU-Vorschriften ab September 2017 nur für alle neu typzugelassenen oder wesentlich veränderten Fahrzeugmodelle ermittelt werden. Erst ab 1. September 2018 müssen für alle neu zuzulassenden Fahrzeuge WLTP-Messwerte vorliegen.
Das federführende Finanzministerium will mit der Stichtagsregelung eine gleichmäßige Besteuerung sicherstellen. Andernfalls würden Hersteller und Käufer frisch typzugelassener Autos gegenüber denjenigen benachteiligt, die noch Fahrzeuge mit „altem“ NEFZ-Wert verkaufen oder erwerben. In der Übergangszeit ist entweder der gemessene NEFZ-Wert oder ein aus dem WLTP zurückgerechneter fiktiver NEFZ-Wert für die Steuerbemessung maßgeblich.
Verbände mit diametral entgegengesetzten Änderungswünschen
ADAC und VDA kritisieren, dass der Bund auf kaltem Wege höhere Kfz-Steuereinnahmen erzielen will. Der ADAC fordert daher, einen Anpassungsfaktor in der Steuerberechnungsgrundlage einzuführen. „Bliebe es beim jetzigen Gesetzesentwurf, würden die Kfz-Steuersätze für diejenigen Autos steigen, die nach dem 1. September 2018 erstmals neu zugelassen werden“, teilte der Verband am Donnerstag mit. „Identische Modelle, die vor diesem Stichtag zugelassen werden, müssten niedrigere Kfz-Steuersätze bezahlen.“ VDA-Geschäftsführer Klaus Bräunig fordert eine aufkommensneutrale Umgestaltung. Die jetzt geplante Steuermehrbelastung würde falsche Signale für den Kauf eines Neufahrzeugs setzen: „Obwohl diese effizienter sind als ihre Vorgängermodelle, würden sie höher besteuert.“
Der ökologisch orientierte Verkehrsclub Deutschland (VCD) hingegen hält die Berechnung der CO2-Steuer auf Basis des WLTP nicht für eine Steuererhöhung, „sondern bestenfalls um den ersten Schritt einer längst überfälligen Angleichung des Steuersatzes an die Realität.“ Er regt an, den Steuersatz je Gramm CO2 nach oben hin stärker zu spreizen. (roe)
Externer Link: Gesetzentwurf zur Kfz-Steuer