Möglich schnell mehr Energieeffizienz – oder möglichst schnell Treibhausgase mindern, eventuell auf Kosten der Nachhaltigkeit? Das ist der Kern eines Konfliktes, der seit einigen Wochen zwischen Landwirtschaft und Biokraftstoffbranche einerseits und Energiepolitikern andererseits tobt und auch auf dem Kongress „Kraftstoffe der Zukunft“ in Berlin am Montag im Mittelpunkt stand. Anlass ist der Vorschlag der EU-Kommission für eine Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), der Ende November in Brüssel vorgestellt wurde.
Kern des Vorschlages ist, den Anteil feldfrüchtebasierter Biokraftstoffe – z.B. Raps-Diesel – an allen flüssigen und gasförmigen Kraftstoffe von 2020 bis 2030 von 7 auf 3,8 Prozent zu verringern. Nur aus Reststoffen wie zum Beispiel Stroh erzeugten Biokraftstoffen wird zugebilligt, ihren Anteil von 15 auf 6,8 Prozent zu erhöhen. Wegen des niedrigen Ölpreises können Biokraftstoffe überhaupt nur dank staatlicher Regulierung eingesetzt werden.
BMVI und BMEL gegen BMUB
Das BMVI und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) sehen den RED-II-Vorschlag sehr kritisch, sagten die beiden parlamentarischen Staatssekretäre Norbert Barthle und Peter Bleser. Barthle zufolge sei zwar die Elektrifizierung des Verkehrs wegen der hohen Effizienz erste Wahl. Es gebe aber Verkehrsträger wie Luft- und Schifffahrt, die für die Elektrifizierung auf absehbare Zeit nicht erreichbar ist. Bleser hob hervor, dass mit Biokraftstoffen eine schnelle Treibhausgasminderung um 60 bis 70 Prozent im Verkehr möglich wäre. Das eigentlich federführende Bundesumweltministerium war nicht vertreten; dem Vernehmen neigt es zur Position der EU-Kommission.
Landwirtschaft und Biokraftstoffbranche fordern, die 7-Prozent-Quote auch über 2020 hinaus beizubehalten, um so unter anderem die strukturellen Erzeugungsüberschüsse der Landwirtschaft in Deutschland bewältigen zu können und die bisherigen Investitionen in die Biokraftstofferzeugung zu amortisieren.
Landnutzungseffekte im Mittelpunkt
Bernd Kuepker von der Europäischen Kommission begründete das Zurückrudern der Kommission bei feldfruchtbasierten Biokraftstoffen hauptsächlich mit indirekten Landnutzungseffekten (Indirect Landuse Changes/ILUC). Durch Substitionseffekte könne selbst die Verwertung von Raps dazu führen, dass in Indonesien zusätzlicher Urwald für Palmölplantagen gerodet wird. Biokraftstoffe sollten den Verkehrsträgern vorbehalten werden, für die es derzeit noch keine Alternativen gibt. (roe)
Externer Link: Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Englisch)