In seinem jüngsten Jahresbericht weist er darauf hin, dass der von der DB geltend gemachte Planungs- und Verwaltungskostenaufschlag für Erhaltungsinvestitionen inzwischen auf 23 Prozent angestiegen ist. Angemessen wären nach seiner Auffassung in Anlehnung an europäische Förderbestimmungen 16 Prozent. Die konkrete Ursache für die hohen Planungskosten sieht der BRH darin, dass die DB Planungsaufträge viel zu selten ausschreibt und lieber intern an Konzerntöchter vergibt.
Dahinter verberge sich jedoch das grundsätzliche Problem, dass der Bund nur noch das Ergebnis in Form von Qualitätszielen kontrolliert (Output-Kontrolle), aber nicht mehr die Mittelverwendung im einzelnen betrachtet (Input-Kontrolle).
Dieses Defizit mache sich auch an anderer Stelle bemerkbar: Die DB hat laut Rechnungshof für die LuFV II auch Gleise und Weichen als Bemessungsgrundlage gemeldet, die schon seit Jahren zugewuchert oder physisch vom Netz abgehängt sind. Folge sei, dass die DB für das aktive Netz mehr Mittel zur Verfügung hat als in der LuFV eigentlich vorgesehen. Ein wirksame Outputkontrolle im dem Sinne, ob mit dem vorgesehenen Geld je Kilometer/Weiche die geforderte Qualität erreicht wird, sei damit nicht mehr möglich.
Bund soll sich aus Projektbeiräten heraushalten
Ein grundsätzlicher Kulturunterschied zwischen Rechnungshof und BMVI wird in der Frage der Beteiligung von Amtsträgern des BMVI an Projektbeiräten für große konfliktbehaftete Schienenprojekte (Rheintalbahn, Y-Trasse) deutlich. Das Ministerium könne damit unwirtschaftliche Lösungen vor allem für den Lärmschutz vereinbaren und so der pflichtgemäßen Interessenabwägung durch die Planfeststellungsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vorgreifen, kritisiert der BRH. Das reguläre Verwaltungsverfahren werde auf diese Weise entwertet. „Das Niveau des Lärmschutzes sollte sich aber an den rechtlichen Vorgaben, insbesondere an der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit im Einzelfall, und nicht an den Verhandlungsergebnissen von Projektbeiräten orientieren“, heißt es.
Megahub Lehrte auf Abschussliste
Weiter fordert der Rechnungshof, das BMVI sollte die Förderung der als Pilotprojekt gedachten KV-Umschlaganlage Megahub Lehrte abbrechen. Stattdessen sollte er sich auf die Anlage in Duisburg konzentrieren, die früher fertig werde und weniger koste. Sogenannte „Megahubs“ ersetzen Rangierbahnhöfe, indem die Container per Kran von Zug zu Zug „umsteigen“, anstatt die Wagen aufwendig zu rangieren.
Drei Kritikpunkte im Bereich Straße
Auch in der Straßenverwaltung mahnt der Rechnungshof Verbesserungen an:
- Der Bund soll sich von den Ländern – wie früher einmal vereinbart – die Daten zu Schwer- und Großraumtransporten geben lassen, um dann gezielt Schwerpunkte bei der Brückenertüchtigung bilden zu können.
- Das BMVI sollte prüfen, inwieweit es Einnahmen durch Außenwerbung auf Tank- und Rastanlagen erzielen kann. Bisher sind die Anlagen nahezu werbefrei.
- Der Bund soll von Sachsen-Anhalt 3,4 Mio. EUR für die verspätete Abstufung der B6-Ortsdurchfahrt Wernigerode und unzulässig auf den Bund abgewälzte Umbaumaßnahmen zurückfordern. (roe)
Externer Link: „Bemerkungen“ des Bundesrechnungshofs, Teilband III (u.a. BMVI)