Auf verbandsübergreifende Skepsis stößt das politische Ziel in der Einleitung, dass mit 1 Mio. EUR Förderung die Umschlagkapazität um 9000 Einheiten erhöht werden soll. Befürchtet wird, dass dieser Maßstab auf jede einzelne Anlage angewendet wird. Damit könnten kleinere Anlagen durch das Raster fallen, befürchtet der bahnaffine Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).
Der Binnenschifffahrtsverband BDB hält das Ziel nur dann für erreichbar, wenn damit die technisch mögliche Ziel der Hübe gemeint ist, nicht die der tatsächlich verlagerten Ladeeinheiten. „Wenn dem nicht so ist, kann dieses Ziel bei vielen/nahezu allen Anlagen nicht realisiert werden.“ Vor allem bei Binnenschiff-Straße-Anlagen und trimodalen Anlagen seien die spezifischen Baukosten durch die Kaimauern und oft schwierigen Baugrund höher
„Unrealistisch lange Vertragslaufzeiten gefordert“
Begrüßt wird die grundsätzliche Gleichstellung von Grundstücken im Eigentum des Mittelempfängers mit Erbbaurecht. Auf Unverständnis stößt aber die Forderung, dass das Erbbaurecht in Abhängigkeit von der Förderquote selten 25 Jahre, meistens aber 50 Jahre bestehen muss. So lang laufende Erbaurechtsverträge seien unüblich, warnen der Binnenhafenverband BÖB und der Binnenschifffahrtsverband BDB.
BDB und BÖB greifen Bewilligungspraxis auf
Der BÖB bemängelt, dass Anträge für trimodale Anlagen abhängig vom Schwerpunkt entweder bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) oder beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bearbeitet werden sollen. Die jeweilige Zuordnung sei jedoch schwierig; deswegen sollten trimodale Anlagen immer der GDWS zugewiesen werden, auch im Sinne früherer Zusagen des BMVI. Der BDB geht noch einen Schritt weiter und schlägt vor, die Antragsbearbeitung im BMVI anzusiedeln. Die lange Bearbeitungsdauer war einer der wesentlichen Kritikpunkte des „Spending Review“ für die KV-Förderung (siehe hier).
Zankapfel Planungskosten
Als nicht mehr zeitgemäß sehen VDV und BÖB die in der Richtlinie vorgesehene Planungskostenpauschale von 10 Prozent an. Sie plädieren für 15 Prozent, der VDV zusätzlich für weitere 5 Prozent bei Nachweis.
Windhundverfahren soll Torpedierungs-Anträgen vorbeugen
Laut Entwurf der Förderrichtlinie soll die Bewilligungsbehörde bei konkurrierenden Anträgen für dasselbe Einzugsgebiet entscheiden, wer gefördert wird. Da es in der Vergangenheit anscheinend Versuche einzelner Unternehmen gab, Förderanträge von Konkurrenten durch eigene Anträge zu be- oder verhindern, plädieren BÖB und BDB dafür, die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs zu bewerten. (roe)