BMVI verlängert Schleppe des BVWP 2030

  • Alpha-E schrammt an der Wirtschaftlichkeitsgrenze

Das BMVI hat im überarbeiteten Entwurf für den BVWP 2030 die heiß umstrittene Einstufung des A6-Ausbaus zwischen den Autobahnkreuzen Weinsberg und Feuchtwangen/Crailshaim massiv nach oben korrigiert. Aus dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*) ist jetzt ein „Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ (VB-E) geworden. Statt eines Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) von 1,5 wie im ersten Entwurf wird nun ein NKV von 3,0 genannt. Hebel dafür ist, dass der bewertungsrelevante Neubauanteil nun mit nur noch 222,5 Mio. EUR angesetzt wird, während er vorher bei 450,7 Mio. EUR lag. Im Gegenzug wurde der Erhaltungsanteil auf fast das Doppelte hochgesetzt, so dass die Gesamtkosten unverändert bei 714,7 Mio. EUR bleiben.

Hochgestuft wurde auch eine neue Autobahn zwischen A555 und A59 südlich von Köln (Arbeitstitel A553), die im ersten Entwurf trotz eines NKV von über 10 nur im WB* eingestuft worden war. Sie ist jetzt mit Gesamtkosten von 367 Mio. EUR im VB. Nach Medienberichten aus den Regionen wurden aber auch mehrere Ortsumgehungen hochgestuft.

Insgesamt fällt das Volumen für Neu- und Ausbau für neue Straßenbauvorhaben des VB/VB-E um 1,3 Mrd. EUR höher aus als im ersten Entwurf. Der höhere Mittelbedarf wurde aber aussschließlich in der „Schleppe“ abgebildet, in der das BMVI nach offizieller Lesart Projekte verortet, die erst gegen Ende der BVWP-Laufzeit begonnen werden.

Alpha-E schrammt an der Wirtschaftlichkeitsgrenze

Im Bereich Schiene sind statt 17 nun 22 Projekte abschließend bewertet worden. Dementsprechend ist das Volumen des vordringlichen Bedarfs von 30,5 auf 34,75 Mrd. EUR gestiegen. Dafür wurde der „Platzhalter“ für Projekte des potenziellen Bedarfs um 1,25 Mrd. EUR auf 2 Mrd. verringert.

Insgesamt fällt das Volumen für Neu- und Ausbau für neue Schienenvorhaben des VB/VB-E um 2,4 Mrd. EUR höher aus als im ersten Entwurf. Wie bei der Straße wurde der Mehrbedarf in der Schleppe abgebildet.

Bewertet bzw. abweichend berechnet sind jetzt:

  • Ausbau „Alpha E“ (ehem. Y-Trasse): VB, knapp 3,9 Mrd. EUR Gesamtkosten, davon 826 Mio. EUR Neubauanteil, NKV 1,0
  • 5./6. Gleis Düsseldorf-Duisburg für Rhein-Ruhr-Express (RRX): VB, 487 Mio. EUR gesamt, davon 455,3 Mio. EUR Neubauanteil, NKV 3,6
  • RRX-Systemhalt Düsseldorf-Benrath+ 5.6. Gleis: Neubau für 136,2 Mio. EUR, NKV 1,5
  • Ausbau Angermünde-Stettin: VB, 298,8 Mio. EUR Gesamtkosten, davon 184,9 Mio. EUR Neubauanteil, NKV über 3,0
  • Ausbau „Lehrter Stammbahn“ (Hannover-Wolfsburg): VB, 431,1 Mio. EUR, davon 319,3 Mio. EUR Neubauanteil, NKV 1,1
  • Ausbau/Neubau Ulm-Augsburg: VB,1,9 Mrd. EUR, davon gut 1,6 Mrd. EUR Neubauanteil, NKV 2,1
Zügige Ressortabstimmung

Keine Änderungen der Summen gab es im Bereich Wasserstraße, aber mehrere Änderungen im Detail (siehe hier)

Der überarbeitete Entwurf wird nach Angaben aus Koalitionskreisen jetzt zwischen den Ressorts abgestimmt und soll am 3. August vom Bundeskabinett verabschiedet werden. (roe)

 

Gesamt NEU Gesamt „Sonstige“ Invest. Erhalt Lfd./fest. Disp NEU Lfd./fest. Disp VB/VB-E NEU VB/VB-E Schleppe NEU Schleppe
Bundesfernstraßen 130,7 132,8 12 67 15,9 15,8 19,3 19,4 16,4 18,5
Bundesschienenwege 109,3 112,3 7,4 58,4 8,4 8,4 17,2 17,2 17,9 20,8
Bundeswasserstraßen 24,5 24,5 2,2 16,2 0,9 0,9 1,8 1,8 3,5 3,5
Alle Verkehrsträger 264,5 269,6 21,6 141,6 25,2 25,1 38,4 38,5 37,8 42,8

 

Erläuterung: Mit „NEU“ sind die Spalten kenntlich gemacht, in den es zu Veränderungen gekommen ist. Die geänderten Zahlen sind fett markiert.

Schreibe einen Kommentar