DB und BMVI müssen bei Fehmarnsundquerung nacharbeiten

Der Ausschuss habe das BMVI und die Deutsche Bahn beauftragt, notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten so anzulegen, dass die Brücke mindestens bis 2035 genutzt werden kann, teilte die Ausschussvorsitzende Bettina Hagedorn mit. Die Inbetriebnahme neuer Tunnel und/oder Brücken ist im günstigsten Fall für 2028 zu erwarten. Ein Gutachten des Bundesrechnungshofs hatte der primär zuständigen DB vorgeworfen, die Instandhaltung – vor allem den Rostschutz – vernachlässigt zu haben (siehe hier), weil sie auf rechtzeitigen Ersatz hoffe.

Außerdem verlangt der Rechnungsprüfungsausschuss, bei der Variantenprüfung für die Fehmarnsundquerung auch Varianten mit einem Weiterbetrieb der vorhandenen Sundbrücke – wegen ihrer markanten Form „Kleiderbügel“ genannt – zu prüfen. Der europaweit ausgeschriebene Auftrag müsse dementsprechend angepasst werden. Bisher habe das BMVI Lösungen unter Einschluss der Bestandsbrücke ausgeschlossen, inzwischen aber räume es aber selbst ein, dass es „sachgerecht“ sei, diese Variante ebenfalls zu prüfen, hob Hagedorn hervor. (roe)

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