- Anreiz zu mehr Straßenverschleiß?
Das Lkw-Gewerbe muss sich auf eine stärkere Spreizung der externen Kosten des Lkw-Verkehrs gefasst machen, ohne dass allerdings der Staat mit höheren Einnahmen rechnen kann. Das ergibt sich aus einem Vergleich des Vorschlags für eine Novelle der EU-Wegekostenrichtlinie mit der geltenden Fassung.
Bisher waren zum Beispiel für Euro-V-Lkw – unabhängig von Achszahl oder Gewicht – eine Spanne von 2,2 bis 5 Cent kombiniert für Luftverschmutzung und Lärm zulässig. Künftig wird nach Fahrzeuggewicht und Achszahl differenziert (unter 28t oder maximal 3 Achsen, 28-40t oder maximal 4 Achsen, über 40t und fünf oder mehr Achsen). Für die klassischen 5-Achs-Sattelzüge mit 40t beträgt der kombinierte Höchstsatzspanne damit jetzt 4,7 bis 9,8 Cent; als Vierachser mit 39,9t sind immer noch 4 bis 9,2 Cent möglich. Deutlicher Vorteil für den Staat ist allerdings, dass die Lärmkomponente nicht mehr nach der Tageszeit differenziert werden muss, und dass keine Lärmkartierung mehr notwendig ist.
Für Euro-VI-Fahrzeuge ist ab 1. Januar 2018 laut geltender Richtlinie eine Spanne von 1,2 bis 4 Cent vorgesehen. Laut Novelle wären es für den Fünfachser 1,0 bis 3,6 Cent, für den 39,9t-Vierachser 0,8 bis 3,5 Cent.
Anreiz zu mehr Straßenverschleiß?
Widersprüchlich zum Ziel der verursachergerechten Kostenanlastung erscheint allerdings, dass hier beim Standard-40t-Lkw ein finanzieller Anreiz zum Einsatz von vierachsigen Sattelzügen geschaffen wird. Wegen der höheren Achslast wird die Straße deutlich stärker beansprucht als durch den fünfachsigen Sattelzug. Bei der letzten Novelle des deutschen Lkw-Mautgesetzes wurde der Regierung deshalb vom Bundestag sogar aufgetragen, eine achslastorientierte Mautbemessung zu prüfen.
Externer Link: Kommissionsvorschlag für eine Novelle der EU-Wegekostenrichtlinie