- EBA und Betriebsvorschriften auf den Prüfstand
Der Wettbewerbsbahn-Verband Mofair fordert Bund und Länder auf, die Herausforderungen durch das europäische Leit- und Sicherungssystems ETCS systematischer als bisher anzugehen. In einem bisher unveröffentlichten Positionspapier, das dem Verkehrsbrief vorliegt, mahnt Mofair unter anderem indirekt den Bund, dem DB-Konzern die faktische Alleinherrschaft über das Thema zu entziehen. „Die Digitalisierung der Leit- und Sicherungstechnik ist keine Sache von DB Netz, und keine interne Angelegenheit des Konzerns, sondern der gesamten Schienenbranche und letztlich sogar eine nationale Aufgabe … Das bedeutet, dass alle strategischen und konkreten Ausbauentscheidungen in geeigneten Projektstrukturen auf nationaler Ebene zu treffen sind.“ Es müsse ausgeschlossen werden, dass die DB-Verkehrsunternehmen durch exklusive konzerninterne Informationen einen Wettbewerbsvorteil erhalten.
Bisher wird das Projekt laut Mofair bei der DB unter dem Dach von „Zukunft Bahn“ bearbeitet, also ohne Einbeziehung anderer Verkehrsunternehmen und anderer Betroffener wie zum Beispiel nichtbundeseigener Infrastrukturbetreiber.
EBA und Betriebsvorschriften auf den Prüfstand
Indirekt fordert Mofair den Bund auch auf, sich für eine Entschlackung der Betriebsvorschriften und der Prozesse beim Eisenbahnbundesamt (EBA) einzusetzen. Die Umrüstung von Fahrzeugen auf ETCS gilt heute als „erhebliche Änderung“; deshalb muss jedes Fahrzeug einzeln vom EBA abgenommen werden. Hier seien dringend schnellere Prozesse notwendig.
Bei der DB müssten die Betriebsvorschriften tiefgehend überarbeitet werden. „Aufgesetzt auf heutige Betriebsvorschriften würde mit ETCS alles noch viel komplizierter“, meint Mofair. Neue Betriebsvorschriften sollten ETCS als Normalfall betrachten, die Altsysteme als Ausnahme.
ETCS-Klausel in die Verkehrsverträge?
Die Länder sollten nach Ansicht von Mofair in den SPNV-Verkehrsverträgen Vorkehrungen treffen, um eine eventuell notwendige Aufrüstung der Fahrzeuge mit ETCS während der Laufzeit finanziell abzusichern. Außerdem müsse ermöglicht werden, dass öffentlich geförderte ETCS-Bordgeräte (OBUs) bei einem Betreiberwechsel an den neuen Betreiber übergeben werden können, damit der Altbetreiber nicht zur Fördermittelrückzahlung verpflichtet wird. (roe)