- Stationäre Verkaufsstellen verlangt
- Hintertür für ein einziges Mautunternehmen?
- Straffer Vergabefahrplan
- Verwunderung über zersplitterte Zuständigkeiten
Leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t sollen anscheinend weiter mautfrei bleiben. Das geht aus den am Wochenende veröffentlichten Vergabeunterlagen für das Pkw-Maut-Erhebungssystem und das Kontrollsystem hervor. Dagegen wird offenbar in Betracht gezogen, Lkw zwischen 3,5t und 7,5t sowie Busse nicht in die streckenabhängige Lkw-Maut einzubeziehen, sondern in die zeitbezogene Vignette (Infrastrukturabgabe). „Das Infrastrukturabgabeerhebungssystem muss so beschaffen sein, dass … die Erhebung auch bei späteren Erweiterungen der Infrastrukturabgabe nach Wahl des Auftraggebers (z. B. auf Kraftomnibusse, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t und weniger als 7,5t, sonstige Änderungen oder Ergänzungen der Fahrzeugklassifizierungen in einem zeitbezogenen Mautsystem) möglich ist.“
In der Ausschreibung für die Lkw-Maut aus dem vergangenen November waren leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5t ebenfalls ausgeklammert worden. Optional war lediglich ein Angebot für Lkw zwischen 3,5t und 7,5t sowie Fernbusse gefordert worden.
Angeblich prüft das BMVI intern auch eine Einbeziehung von Lkw unter 3,5t in die Maut- oder Vignettenpflicht. Erhärten ließ sich das bisher nicht. Formal könnte das zumindest bei der Pkw-Maut über die Klausel „sonstige Änderungen oder Ergänzungen der Fahrzeugklassifizierungen“ abgedeckt sein.
Stationäre Verkaufsstellen verlangt
Wie im Gesetzentwurf vorgesehen wird die Infrastrukturabgabe als E-Vignette ausgestaltet, also durch digitale Verknüpfung des amtlichen Kennzeichens mit dem „Bezahlt“-Status. Der Kauf der E-Vignette für Halter ausländischer Fahrzeuge soll nicht nur über Webportal oder Smartphone-App ermöglicht werden, sondern auch „an physischen Zahlstellen in ausreichender Kapazität sowohl in den Anrainerstaaten vor den Grenzübertrittspunkten an Bundesautobahnen, Bundes- oder Landesstraßen und an Fährhäfen als auch flächendeckend innerhalb Deutschlands.“
Hintertür für ein einziges Mautunternehmen?
Ungewöhnlich erscheint, das Erhebungs- und Kontrollsystem getrennt vergeben werden sollen, und zwar mit unterschiedlichen Laufzeitkonditionen im Kleingedruckten. Grundsätzlich beträgt in beiden Fällen die Laufzeit zwölf Jahre mit einer Verlängerungsoption um drei Jahre oder drei Mal ein Jahr. Beim Erhebungssystem kann der Bund aber schon nach fünf Jahren jederzeit eine Call-Option ausüben, also das System kaufen. In Branchenkreisen wird spekuliert, dass der Bund sich damit ermöglichen will, Lkw- und Pkw-Maut-Erhebung unter einem Dach zusammenzuführen. Für das Kontrollsystem ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen.
Das Kontrollsystem umfasst nur Aufbau und Betrieb von 100 automatischen stationären Kontrollanlagen. Mobile Kontrollen, die Auswertung aller Verdachtsfälle und die Ahndung obliegen dem Bundesamt für Güterverkehr. Den Bieter wird freigestellt, ob sie eigene Kontrollanlagen aufbauen oder vorhandene Kontrollbrücken für die Lkw-Maut mitnutzen wollen.
Straffer Vergabefahrplan
Beide Vergabeverfahren starten mit einem offenen Teilnahmewettbewerb. Einsendeschluss für das Erhebungssystem ist der 1. August, für das Kontrollsystem schon am 13. Juli. Mit den jeweils vier Bestplatzierten soll in ein Verhandlungsverfahren eingetreten werden. Ziel ist, den Zuschlag für das Kontrollsystem am 15. Mai 2018 zu erteilen, für das deutlich komplexere Erhebungssystem am 29. Juni 2018. Verzögerungen durch Vergabenachprüfungsverfahren – wie aktuell bei der Lkw-Maut (siehe hier) – sind dabei nicht einkalkuliert.
Verwunderung über zersplitterte Zuständigkeiten
In Branchenkreisen wird Verwunderung darüber geäußert, dass der Bund sich künftig fünf Organisationen mit Mautangelegenheiten leisten will: Neben Toll Collect die Pkw-Erhebungsfirma, die Pkw-Maut-Kontrollsystemfirma, das BAG und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Außerdem werde ein zweites Netz von Maut-Verkaufsstellen nötig, anstatt die vorhandenen Verkaufsstellen von Toll Collect mitzunutzen. Erklärlich sei dies nur dadurch, dass das BMVI die Pkw-Maut-Erhebung unbedingt noch schnell auf den Weg bringen wollte und nicht auf das Ergebnis des Toll-Collect-Verkaufsverfahrens warten konnte. (roe)
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