- Auftraggeberhaftung geplant
- Transporte mit leichten Lkw werden reguliert
- Bessere Zusammenarbeit über die Grenzen
Die EU-Kommission will gegen ausufernde Lkw-Kabotage und die „Versprinterung“ des Güterkraftverkehrs vorgehen. Das sieht der Entwurf einer Novelle zu den EU-Verordnungen 1071/2009 und 1072/2009 über den Güterkraftverkehrs-Binnenmarkt und über den Berufszugang zum Güterkraftverkehrsunternehmer vor, der jetzt auch in deutscher Sprache dem Bundesrat zur Subsidiaritätsprüfung vorliegt. Er ist Teil des vor gut einer Woche vorgestellten EU-Mobilitätspakets.
Auftraggeberhaftung geplant
Künftig sollen ausländische Unternehmen nur noch fünf Tage in Folge Kabotagefahrten unternehmen dürfen. Dafür fällt die nach Ansicht der EU ohnehin nur schwer kontrollierbare Beschränkung auf eine bestimmte Zahl von Beförderungen weg. Bisher waren maximal drei Kabotagebeförderungen im Laufe von sieben Tagen zulässig.
Neu eingeführt wird eine Auftraggeberhaftung: „Die Mitgliedstaaten sehen Sanktionen gegen Versender, Spediteure, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer … wenn sie wissentlich Verkehrsdienste in Auftrag geben, die gegen diese Verordnung verstoßen.“
Transporte mit leichten Lkw werden reguliert
Zweiter Eckpunkt des Vorschlags ist, auch die Güterbeförderung mit leichten Nutzfahrzeugen unter 3,5t („Sprinter-Klasse“, benannt nach dem marktprägenden Modell von Daimler) zumindest teilweise dem EU-Rechtsrahmen für den Berufszugang zu unterwerfen. Hintergrund ist, dass diese Unternehmen bisher völlig unter dem Radar der Marktregulierung durchrutschen und aufgrund der daraus resultierenden Kostenvorteile dem klassischen Güterkraftverkehr Anteile wegnehmen.
So soll eine dauerhafte Niederlassung mit Geschäftsräumen und ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt werden. Nicht gelten sollen für die Gruppe allerdings die Pflicht zur Einsetzung eines Verkehrsleiters sowie die Anforderungen an fachliche Eignung und Zuverlässigkeit.
Bessere Zusammenarbeit über die Grenzen
Dritter Eckpunkt ist, die Zusammenarbeit der EU-Staaten bei Verstößen von Güterkraftverkehrsunternehmen zu erleichtern. Unter anderem sollen grenzübschreitende Anfragen binnen 25 Tagen beantwortet werden. (roe)
Externer Link: Entwurf für eine Novelle des EU-Güterkraftverkehrsrechts