ERGÄNZT 6.6.2017/11:00
- CNG-, O- und Batterie-Busse kommen ebenfalls besser weg
- Ungewöhnliche Gegenfinanzierung
Nicht nur die Steuerbegünstigung von Erdgas wird fortgeführt, sondern auch die von Flüssiggas (Autogas/LPG). Diese Abweichung vom Regierungsentwurf hat der Bundestag in der Nacht auf Freitag beschlossen. Die Flüssiggas-Begünstigung wird allerdings schon von 2019 bis 2023 vom jetzigen Steuersatz in 20-Prozent-Schritten auf Null reduziert. Aktuell beträgt der Steuersatz 180,32 EUR/1000kg, ab 2023 sind es 409 EUR.
Für Erdgas sinkt die Vergünstigung ab 2023 bis 2027 analog auf Null. Der Steuersatz steigt von aktuell 13,90 auf dann 31,80 EUR/MWh.
CNG-, O- und Batterie-Busse kommen ebenfalls besser weg
Auch die Steuerbegünstigung für Erd- und Flüssiggas, das in Bussen eingesetzt wird, wird für die gleichen Zeiträume verlängert und dann abgeschmolzen. Ferner wird die Stromsteuer für Elektrobusse auf das gleiche Niveau wie für Schienenbahnen abgesenkt. Der VDV begrüßte diese Änderungen. Bislang zahlten Verkehrsunternehmen für Busstrom 20,50 EUR/MWh Stromsteuer, während für Bahnen die ermäßigte Besteuerung von 11,42 EUR gilt.
Ungewöhnliche Gegenfinanzierung
Die Mindereinnahmen aus der Steuerbegünstigung von Erdgas werden in äußerst ungewöhnlicher Weise aus dem Etat des BMVI gegenfinanziert. In der Summe sind es 591,5 Mio. EUR: Sie steigen von 12 Mio. EUR im Jahr 2020 auf 152 Mio. EUR im Jahr 2023 und sinken dann wieder auf 48,5 Mio. EUR 2026. Eine ähnliche Gegenfinanzierung für Flüssiggas wird nicht erwähnt. Ob es sich um politische Absicht oder ein redaktionelles Versehen handelt, ließ sich am Freitag nicht klären.Wie am Montag aus Koalitionskreisen bestätigt wurde, wird die Steuerbegünstigung für Autogas aus dem allgemeinen Haushalt bestritten.
Ob die Mindereinnahmen überhaupt noch in dieser Höhe anfallen, ist fraglich. Die Absatzzahlen von Erdgasautos sind in Deutschland wegen der Verunsicherung der Käufer in den vergangenen Jahren massiv zurückgegangen.
Externer Link: Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zu Energie- und Stromsteuernovelle