Die aktualisierte „Turboliste“ und die Ermächtigungsgrundlage für die Förderung von Radschnellwegen haben am Freitag abschließend den Bundesrat passiert. Das „Siebte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes“ war vor gut einem Monat bereits vom Bundestag verabschiedet worden (siehe hier). Kern ist eine Liste mit 46 Straßenbauvorhaben, für die der Klageweg auf eine Instanz verkürzt wird.
Wissing: Ansatzpunkt sollte eher das Umweltrecht sein
Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing zeigte Verständnis dafür, dass der Bundestag anders als vom Bundesrat gewünscht nicht noch weitere Vorhaben aufgenommen hat. Die Verkürzung des Instanzenzugs sei nicht der beste Weg, um die Planung zu beschleunigen. Zum Beispiel komme der A1-Lückenschluss in der Eifel seit Jahren nicht voran, weil neue Naturschutzregelungen und Gerichtsurteile auf EU-, Bundes- und Landesebene immer wieder neue Gutachten nötig machen, wodurch Planungsunterlagen erneuert, ergänzt oder vollständig überarbeitet werden müssen. „Der Bund schickt nicht nur das Geld für den Straßenbau. Mitgeliefert wird ein ganzes Bündel an nationalen und europäischen Vorschriften, die einen zügigen Infrastrukturausbau schlicht unmöglich machen.“
Ausgleichsflächen auf Vorrat anlegen
Wissing stellte sich hinter die Vorschläge des „Innovationsforums Planungsbeschleunigung“. Ausdrücklich befürwortete er die Idee, von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren zusammenzufassen sowie „Vorrats-Flächenpools“ für Ausgleichsmaßnahmen anzulegen. Das schaffe auch Planungssicherheit für die Landwirtschaft. (roe)