Autobahngesellschaft nimmt erste große Hürde

  • Union und SPD schon im Wahlkampf-Modus
  • Opposition reichen Privatisierungsbremsen nicht aus
  • Wilms schert aus
  • GVFG bleibt festgeschrieben

Der Bundestag hat am Donnerstagvormittag trotz Nein-Stimmen aus dem Regierungslager dem Gesetzespaket zur Autobahngesellschaft mehrheitlich zugestimmt. Bei der entscheidenden dritten Lesung der Grundgesetzänderungen stimmten nur 455 Abgeordnete von 603 Anwesenden mit Ja. Maximal verfügt das Regierungslager über 502 Stimmen; für die Zweidrittel-Mehrheit sind 420 Ja-Stimmen erforderlich.

Der Bundesrat wird sich schon am Freitag mit dem Gesetzespaket befassen. Weil die Autobahngesellschaft mit dem Bund-Länder-Finanzausgleich verknüpft ist und die meisten Kritikpunkte der Länder ausgeräumt worden sind, gilt eine Zustimmung als hochwahrscheinlich.

Gegenüber den Änderungsvorschlägen der Regierungsfraktionen, die Ende vergangener Woche/Anfang dieser Woche kursierten (siehe hier und hier), sind in der Endfassung der Beschlussempfehlung nur noch marginale redaktionelle Korrekturen vorgenommen worden.

Union und SPD schon im Wahlkampf-Modus

In der gut zweistündigen Debatte schoben sich Union und SPD gegenseitig die Schuld für den großen Änderungsbedarf am Regierungsentwurf zu. Die SPD-Haushaltspolitikerin Bettina Hagedorn warf Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vor, die Privatisierungshintertüren seien nicht zufällig in den Gesetzentwurf hineingeraten. Schäuble hielt dem entgegen, die von SPD-Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel eingesetzte Fratzscher-Kommission habe genau die stärkere Einbeziehung privaten Kapital gefordert.

Opposition reichen Privatisierungsbremsen nicht aus

Vertreter von Linken und Grüne erkannten zwar an, dass das Gesetzespaket im Parlament deutlich verbessert worden sei; die Privatisierungsschranken reichten aber nicht aus. Linken-Fraktionschefin Sahra Wagenknecht bezeichnete die Zulassung von ÖPP als offene Tür „für Raubverträge zur Ausplünderung der Steuerzahler“. Auch der Grünen-Haushaltsexperte Sven-Christian Kindler forderte, ÖPP und eine Finanzierung über Schuld- oder Genussscheine im Grundgesetz auszuschließen. Wie Kindler bemängelte die Grünen-Finanzexpertin Anja Hajduk, dass die Aktiengesellschaft nicht im Grundgesetz rechtssicher ausgeschlossen worden sei. Im Grundsatz befürworteten die Grünen aber die Autobahngesellschaft – im Gegensatz zur Linken.

Wilms schert aus

In einer sehr emotionalen persönlichen Erklärung begründete die Grünen-Verkehrsexpertin Valerie Wilms – die jahrelang für eine derartige Reform gefochten hat – warum sie anders als ihre Fraktion nicht mit Nein gestimmt, sondern sich enthalten hat: „Aus meiner eigenen fachlichen Einschätzung komme ich zu dem Ergebnis, dass ÖPP künftig nur eine geringe oder gar keine Rolle mehr spielen werden.“ In der Gesamtschau seien die Forderungen der Grünen erfüllt. Im übrigen könne sie nicht das Argument akzeptieren, dass alles im Grundgesetz fixiert werden muss, damit es neue Mehrheiten nicht einfach ändern können. „Das gehört zum Wesen der Demokratie – auch wenn mir das Ergebnis vielleicht nicht gefällt.“

GVFG bleibt festgeschrieben

Vertretern der Union, die mit Seitenhieb gegen die SPD eine Überfrachtung des Grundgesetzes mit Detailregelungen kritisiert hatten, hielt Hajduk die „Versteinerungsklausel“ für die Höhe des GVFG-Bundesprogramms bis 2025 entgegen (Grundgesetz-Artikel 125c). Ein Antrag ihrer Fraktion, das GVFG-Bundesprogramm auf 1 Mrd. EUR/Jahr aufzustocken und zu einem „Zukunftsprogramm Nahverkehr“ weiterzuentwickeln, wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt.(roe)

Externe Links:

Beschlussempfehlung Grundgesetzänderungen

Beschlussempfehlung Begleitgesetz