Zweckausgabenpauschale wird nicht im Gesetz geregelt

  • Überleitungs-Tarifverträge unstrittig
  • Verkehrsverbände scheuen teilweise vor Bewertung zurück
  • Regionalgesellschaften unionsintern umstritten

Für die Höhe der Zweckausgabenpauschale für Planung und Bauaufsicht von Autobahnen in der Übergangszeit bis zur Schaffung der Autobahngesellschaft wird es wahrscheinlich eine außergesetzliche Lösung geben. Das stellte Eckhardt Rehberg, haushaltspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, am Freitag bei einem Pressegespräch in Aussicht. „Mich bewegt die Sorge, dass die Länder jetzt die Beine baumeln lassen“, sagte er. Formal soll es nämlich bei der Pauschale von 3 Prozent bleiben. Diese ist aber bei weitem nicht kostendeckend. Damit könnten die Länder in die Versuchung kommen, Autobahnprojekte nicht mehr zu beplanen, bis sie der Bund Anfang 2021 übernimmt.

Eine andere Frage sei, ob die Länder es politisch durchhalten, Autobahnprojekte bis Ende 2020 nicht mehr zu beplanen. „Wenn die Länder klug sind, einigen sie sich mit dem Bund.“ Eine denkbare Lösung sei, Autobahnprojekte formal unter das Dach der Autobahngesellschaft zu geben, sobald diese gegründet ist – voraussichtlich zum 1. Juli 2019 – und dann den Ländern eine realistische Planungskostenpauschale zu erstatten; Rehberg brachte 18 Prozent ins Spiel.

Überleitungs-Tarifverträge unstrittig

Wie von SPD und Verdi angemahnt sind die Regelungen für den Personalübergang ergänzt worden: Überleitungs-Tarifverträge „werden angestrebt“, heißt es nun im Begleitgesetz-Paket. Union-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus und Rehberg machten deutlich, dass sie diese Regelung voll mittragen, weil auch der Union an einem glatten Personalübergang gelegen ist.

Die größte Herausforderung für den Übergang sieht Rehberg in den unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen der Länder. In Bayern werde es wahrscheinlich genügen, die Türschilder auszuwechseln. In Baden-Württemberg hingegen müsse das Personal, das bisher übergreifend Bundesfern-, Landes- und Kreisstraßen bearbeitet habe, aus den einzelnen Regierungspräsidien herausgezogen werden.

Eine belastbare Fassung aller Änderungen aus den beiden Schlussrunden am Dienstag und Mittwoch stellte Rehberg für Montag in Aussicht.

Verkehrsverbände scheuen teilweise vor Bewertung zurück

Die am Mittwoch verkündete Kompromisslösung hat bei mehreren wirtschaftsnahen Verkehrsverbänden Ratlosigkeit oder sogar Enttäuschung ausgelöst. Hinter vorgehaltener Hand ist zu hören, dass sie deshalb auf eine proaktive öffentliche Bewertung verzichten werden.

Beim straßennahen Verband Pro Mobilität zeigte man sich jedoch erleichtert. „Ein Scheitern hätte die Effizienzpotentiale bei der Verwaltung der Autobahnen in einer Gesellschaft  auf sehr viele Jahre verspielt“, erklärte Geschäftsführer Christian Funke gegenüber dem Verkehrsbrief, mahnte aber auch an: „Bei der jetzt beginnenden Ausgestaltung der Gesellschaft müssen die schnellere Planung und Umsetzung von Straßen- und Brückenprojekten sowie die Verlässlichkeit bei der Finanzierung in Vordergrund stehen.“

Ähnlich äußerte sich der Bauindustrieverband HDB. Besonders wichtig sei, dass die Zweckbindung der Mauteinnahmen für Ausbau und Erhalt der Bundesfernstraßen auch mit der Gesellschaft erhalten bleibt. „So kann ein hohes Investitionsniveau langfristig gesichert werden, unabhängig von wechselnden Regierungsmehr­heiten und jährlichen Etatberatungen“, sagte Hauptgeschäftsführer Michael Knipper. Erwartungsgemäß begrüßte er, dass der Weg für ÖPP nicht verbaut wurde. Angesichts steigender Komplexität der Bauprojekte bei begrenzten öffentlichen Managementkapazitäten müsse die Arbeitsteilung zwischen öffentlicher Hand und Bauindustrie „neu gedacht“ werden. „Die strikte Trennung von Planen und Bauen sowie Kleinstvergaben sind für die öffentliche Hand nicht mehr beherrschbar.“

Verdi hält die Autobahngesellschaft zwar weiterhin für überflüssig, ist aber mit den jetzt eingebauten Privatisierungsbremsen und den vertieften Übergangsregelungen zufrieden. „Wir werden weiterhin aktiv bleiben und uns jetzt für den Abschluss von guten Tarifverträgen einsetzen“, kündigte Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper an.

Regionalgesellschaften unionsintern umstritten

Unionsintern gibt es offenbar noch Gesprächsbedarf über die Regionalgesellschaften: Der Wirtschaftsrat der CDU lehnt dieses von der CSU durchgesetzte Element ab. Zu selbstständig agierende Regionalgesellschaften könnten bei Effizienz und Kontrolle hinderlich sein. „Es kommt daher darauf an, die Geschäftsbesorgungsverträge nun mit starken Durchgriffsrechten zu versehen“, erklärte Wirtschaftsrat-Generalsekretär Wolfgang Steiger. „Andernfalls haben wir das Problem wie eh und eh: Der Bund zahlt, und die Länder machen, was sie wollen.“ (roe)