Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) bekommt weitere Aufgaben. Sie wird gemäß EU-Recht als unabhängige und unparteiische Nationale Stelle für digitale Verkehrsinformationen fungieren. Das sieht eine Novelle des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes vor, die am Donnerstag in unveränderter Fassung ohne Debatte vom Bundestag verabschiedet wurde.
Die Nationale Stelle soll prüfen und beurteilen, ob die Datenlieferanten des Mobilitätsdatenmarktplatzes (MDM) – in Deutschland vor allem die Straßenbauverwaltungen der Länder und Kommunen – die EU-Datenspezifikationen einhalten. Ziel ist, mit kompatiblen Daten einen grenzüberschreitenden Datenaustausch zu ermöglichen.
Hintergrund ist die Richtlinie 2010/40/EU für die Einführung intelligenter Verkehrssysteme im Straßenverkehr, auf deren Grundlage der MDM bei der BASt eingerichtet wurde. 2013 und 2015 wurde die Richtlinie auf dem Verordnungswege mit Datenspezifikationen für Echtzeitverkehrsinformationen, sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen und sicheres LKW-Parken vertieft. (roe)
Externer Link: Gesetzentwurf zur Änderung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes