Der Bundesrat wird dem Gesetz für das automatisierte Fahren am Freitag voraussichtlich zustimmen, der Verkehrsausschuss aber macht Bedenken geltend: In einem Entschließungsantrag drückt er die Erwartung aus, dass bei der Evaluierung 2019 die Verantwortlichkeit des Herstellers im automatisierten Fahrbetrieb erneut geprüft wird. Zwischen den Zeilen bringt er seine Verwunderung zum Ausdruck, dass die Haftungshöchstgrenzen für Fahrzeuge mit automatisierten Fahrfunktionen verdoppelt werden sollen, wo doch deren Einsatz eigentlich die Verkehrssicherheit erhöhen soll. Um Rechtssicherheit und Akzeptanz zu schaffen, seien außerdem die Vorgaben zum „bestimmungsgemäßen Gebrauch“ zu prüfen. Wegen der damit verbundenen Haftungsfragen sei zu überprüfen, welche weiteren gesetzlichen Vorgaben gemacht werden sollten.
Wie aus Länderkreisen zu hören ist, glaubt man dort nicht, dass das Gesetz dem automatisierten Fahren auf breiter Basis Rückenwind verleiht. Da Länderbelange kaum berührt sind, werde man deswegen aber keinen Konflikt mit dem Bund anzetteln. (roe)