- Eisenbahnregulierungsgesetz mit Lücken
- Musterverfahren gegen TPS 2011
Die Bundesnetzagentur schätzt den Marktanteil der Wettbewerbsbahnen am Schienengüterverkehr im Jahr 2016 sogar höher als deren eigener Verband. Laut dem am Montag veröffentlichten Jahresbericht betrug er 43 Prozent der Verkehrsleistung (tkm). Das Netzwerk Europäischer Bahnen (NEE) hatte ihn Anfang April auf 41 Prozent geschätzt.
Der Anteil der Wettbewerber an der Verkehrsleistung (Pkm) im SPNV stieg um 3 Prozentpunkte auf 25 Prozent. Gemessen an den Zugkilometern – einer von der DB in ihrem Wettbewerbsbericht bevorzugten Darstellung – ergibt sich ein Anteil von rund einem Drittel. Grund ist, dass die NE-Bahnen im SPNV immer noch unterproportional bei aufkommensstarken RE-Linien beteiligt sind.
Eisenbahnregulierungsgesetz mit Lücken
Neuland musste die Bundesnetzagentur bei der Vorabprüfung der Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB) betreten, wie sie seit Herbst 2016 im Eisenbahnregulierungsgesetz verankert ist. So wollte die DB für ihre ab Fahrplanwechsel 2017/18 gültigen NB festlegen, dass „ins Netz eingebundene Verkehre“ bei der Trassenzuteilung Vorrang haben. Die Netzagentur hält dieses Kriterium für schwammig, fand aber für ein Verbot keine rechtliche Handhabe. Deswegen wurde die Klausel vorerst gebilligt. Sie will die Anwendung daher ein Fahrplanjahr beobachten und eine Nachbesserung dann fordern, falls die Klausel den Güterverkehr benachteiligt.
Musterverfahren gegen TPS 2011
Endlich beigelegt wurde das Musterverfahren der Bundesnetzagentur gegen die DB wegen des Trassenpreissystems 2011. Die DB hat ihren Widerspruch gegen den Bescheid vom 20. August 2015 nachträglich zurückgezogen. Die Netzagentur hatte in dem Verfahren von der DB eine deutlich transparentere Darlegung verlangt, wie die Trassenpreise zustande kommen.
Externer Link: Jahresbericht 2016 der Bundesnetzagentur